Wachsoldat beim Kaserneneingang in Wr. Neustadt
APA/Florian Wieser
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Chronik

Erschossener Soldat: Erster Bericht fertig

Der Erstbericht der Bundesheer-Untersuchungskommission nach der Tötung eines 20-jährigen Wachsoldaten in der Flugfeldkaserne Wiener Neustadt ist am Sonntag vorgelegt worden. Er sei eine Zusammenfassung all dessen, was bereits bekannt sei, so Heeressprecher Michael Bauer.

Es gebe keine neuen Details. Der Bericht bilde die Basis für „alle weiteren Untersuchungen des Bundesheeres“ in der Causa, wurde betont. Die Erhebungen des Heeres selbst würden aktuell ruhen, sagte Bauer. Sie werden laut dem Sprecher nach einem vorliegenden Endergebnis der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wieder aufgenommen. Es gehe dann noch um die Frage, ob gegen Vorschriften des Bundesheeres verstoßen worden sei. Für den 54-jährigen Unteroffizier aus dem Burgenland, der den 20-Jährigen erschossen haben soll, gibt es vorerst keine dienstrechtlichen Konsequenzen.

Soldat soll auf Kopf seines Vorgesetzten gezielt haben

Der junge Rekrut soll sich Freitagfrüh aggressiv verhalten und seine Kameraden kurz vor 7.00 Uhr mit einem Sturmgewehr bedroht haben. Daraufhin soll der Vorgesetzte eingeschritten sein. Der Grundwehrdiener soll dem 54-Jährigen mehrfach mit einem Sturmgewehr auf den Kopf geschlagen haben, der Mann erlitt eine Wunde.

Der 54-Jährige sei laut Aussagen am Rücken zu liegen gekommen und habe gesehen, wie der Wachsoldat über ihm gestanden sei und auf seinen Kopf gezielt habe, sagte Bauer: „Er musste natürlich davon ausgehen, dass die Waffe zu diesem Zeitpunkt geladen war, denn einem Wachsoldaten stehen sowohl Waffen wie auch scharfe Munition zur Verfügung.“ Daraufhin habe der Burgenländer von seiner Pistole Gebrauch gemacht und der Schuss habe den 20-jährigen Soldaten dann getötet, so Bauer.

Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus

Der 54-Jährige wurde im Spital ambulant behandelt. Da laut Staatsanwaltschaft kein dringender Mordverdacht vorliegt, wurde der vorübergehend festgenommene Unteroffizier am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt. Ausgegangen wird bei der Anklagebehörde von Notwehr.