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Politik

Grüne: Kritik an neuem Volksrechtegesetz

Die Grünen kritisieren einen Passus im neuen Volksrechtegesetz, das seit Dienstag in Begutachtung ist. Es werde Bürgerinnen und Bürgern durch bürokratische Hürden erschwert, Volksabstimmungen über einen Gemeinderatsbeschluss einzuleiten, so Klubobfrau Regina Petrik.

Das neue Volksrechtegesetz regelt Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren auf Kommunalebene. Die Hürden für eine Volksabstimmung über einen Gemeinderatsbeschluss würden „massiv“ in die Höhe geschraubt, kritisierte Petrik am Mittwoch. Künftig müsse man demnach nicht nur die Unterschrift auf einer Liste leisten, sondern danach mit der fortlaufenden Nummer von dieser Liste persönlich zu den Amtszeiten auf die Gemeinde gehen und sich dort eine Bestätigung für die Wahlberechtigung holen.

Klubdirektor Gerhard Mölk und Klubobfrau Regina Petrik.
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Klubdirektor Gerhard Mölk und Klubobfrau Regina Petrik

Diese Bestätigung müsse dann zum Initiator der Volksbefragung und innerhalb einer Woche ab dem Gemeinderatsbeschluss muss die Liste mit den Amtsbestätigungen auf der Gemeinde abgegeben werden. Dieser Aufwand sei „kaum zu stemmen“, monierte die Grünen-Chefin.

SPÖ weist Kritik zurück

SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich entgegnete: „Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Novellierung des Gesetzes wird der Zugang zu Volksbefragungen- und -abstimmungen durch die Einführung der Abstimmung mit Wahlkarte und per Briefwahl erleichtert.“ Die Grünen seien in Zeiten der Krise „mit der Suche nach einer nicht vorhandenen Nadel im Heuhaufen“ beschäftigt, kritisierte Hergovich.