Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Beziehung zu Patient: Psychotherapeutin freigesprochen

Eine Psychotherapeutin, der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen wurde, weil sie mit einem früheren Patienten eine Beziehung einging, ist am Mittwoch in Eisenstadt freigesprochen worden.

Die selbstständige 53-jährige Psychotherapeutin wies vor Gericht alle Anschuldigungen zurück. Der 61-Jährige sei ihr von einer Kollegin vermittelt worden. Die Therapie habe nur fünf Sitzungen gedauert, in denen sie sich professionell verhalten habe. Dann habe sie die berufliche Beziehung beendet, weil sie den Eindruck gehabt habe, er sei nicht an einer Therapie, sondern an ihr als Frau interessiert. „Was zum Abbruch geführt hat, wird mir jetzt zur Last gelegt: Es war nie ein Autoritätsverhältnis. Ich habe mich eher respektlos behandelt gefühlt, weil er in den Sitzungen meine Kleidung und Figur kommentiert hat.“

Nach dem Ende der Therapie entstand eine private Beziehung, man schrieb, traf sich auf einen Kaffee und schließlich kam es laut der 53-Jährigen zweimal zu sexuellen Handlungen. Der Mann habe sich mehr erhofft, sie habe die Beziehung aber beendet, weil sie einen Freund hatte.

Mann wollte Anzeige zurückziehen

Im Großen und Ganzen bestätigte der 61-Jährige die Erzählungen der Therapeutin. Er habe von Anfang an Interesse an ihr gehabt, die Therapie sei dann eigentlich keine gewesen. Eine Verurteilung wollte er nicht, auch seine Anzeige wollte er eigentlich wieder zurückziehen, was aber nicht möglich gewesen sei. Er habe die Vorkommnisse auf Anraten seines Psychiaters und Psychotherapeuten dem Dachverband geschildert, im Glauben dieser werde das intern regeln. Einen Prozess habe er nicht gewollt. „Es gab keine Therapie. Ich habe nie behauptet, dass sie ihr Autoritätsverhältnis ausgenutzt hat“, betonte der 61-Jährige.

Richterin Doris Halper-Praunias sprach die Angeklagte daraufhin frei. Ihre Stellung als Psychotherapeutin habe bei der Anbahnung keine Rolle gespielt, erklärte die Richterin den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist.