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Wirtschaft

Verwirrung um Hilfen gegen die Teuerung

Regierung und auch Land haben Maßnahmen gegen die Teuerung gesetzt. Die Vielfalt an Überweisungen kann dabei Verwirrung stiften – besonders bei Pensionistinnen und Pensionisten.

Laut einer aktuellen Berechnung fließen in Österreich 35,2 Milliarden Euro in die Maßnahmen zur Abfederung der steigenden Preise. Diese Summe wird aufgeteilt auf viele Überweisungen.

Klimabonus und Einmalzahlung für Pensionisten

Spezielle Maßnahmen gibt es für Pensionistinnen und Pensionisten. Sie erhalten dieser Tage, wie alle anderen Erwachsenen, 500 Euro Klimabonus ausbezahlt. Mit den September-Pensionen hat die PVA aber zusätzlich eine „Außerordentliche Einmalzahlung“ überwiesen. Das führe zu Verwirrung, gab auch PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera zu: „Vor allem, wenn sich das irgendwo im Bereich von 300 oder 200 Euro bewegt hat, haben die Pensionisten angefragt und haben gesagt ‚Warum habe ich einen kleineren Klimabonus gekriegt?‘. Und das war dann der finale Tag, wo dann unsere Telefonanlage in die Knie gegangen ist.“

Komplizierte Berechnung der Einmalzahlung

Unverständlich ist für viele auch die Berechnung der Höhe der Einmalzahlung. Auf dem Pensionsbeleg findet sich der Hinweis „EINMALIG“, gefolgt vom jeweiligen Euro-Betrag. Dieser berechnet sich nach einer komplizierten Formel. Als Faustregel gilt: Bezieher von mittelhohen Pensionen haben 500 Euro erhalten. Bezieher von höheren Pensionen bekommen weniger oder ab einer gewissen Höhe gar nichts.

Was bei vielen für Unmut sorgt: Bezieher von kleinen Pensionen von unter 1.200 Euro bekommen ebenfalls deutlich weniger als 500 Euro. Bei Mindestpensionisten greift allerdings eine andere Maßnahme, und zwar der „Teuerungsausgleich“. Dieser beträgt 300 Euro und wurde mit 1. September ausbezahlt. All die bisher genannten Zahlungen erfolgen automatisch. Ein Antrag ist nicht nötig.

Anti-Teuerungsbonus des Landes nur mit Antrag

Anders ist das beim Anti-Teuerungsbonus vom Land Burgenland. Dieser beträgt 400 bis 700 Euro und muss, außer von Beziehern der Mindestsicherung, beantragt werden. Ausbezahlt wird der Bonus nur an finanziell schlechter gestellte Haushalte.