Bauarbeiter in der Sommerhitze
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Chronik

Arbeiten bei Hitze: AK appelliert an Arbeitgeber

Im Sommer bringt die Hitze viele Arbeitnehmer ins Schwitzen bringt. Heiß her geht es besonders für jene, die gesetzlich keinen Anspruch auf „hitzefrei“ haben. Die Arbeiterkammer Burgenland nimmt hier den Arbeitgeber in der Pflicht.

Die aktuelle Hitzewelle macht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schaffen. Während Bauarbeiter ab 32,5 Grad Celsius im Schatten die Arbeit ruhen lassen können, gibt es beispielsweise für Bürojobs keine gesetzliche Grundlage für einen „hitzefreien“ Tag. Der Arbeitgeber hat jedoch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Hierzu zählt, die Raumtemperatur zwischen 19 Grad und 25 Grad zu halten, etwa mit Ventilatoren.

Arbeiter auf einem Gerüst
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Bei Temperaturen ab 32,5 Grad im Schatten können Bauarbeiter die Arbeit ruhen lassen

„Als Arbeitnehmer kann Arbeitnehmerschutzbestimmungen nur dann durchsetzen, in dem ich beim Arbeitsinspektorat vorstellig werde und das Vergehen schildere. In diesem Fall kommt dann das Arbeitsinspektorat und schaut sich die Situation an“, so Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger von der Arbeiterkammer Burgenland.

Vorfälle schriftlich protokollieren

Um dem Arbeitsinspektorat die Missstände genau schildern zu können, sei es wichtig, Protokoll zu führen. Hier sollen Datum und Art des Problems erfasst werden. „Wenn ich da zum Beispiel ein Tagebuch führen würde, dann kann ich dem Arbeitsinspektorat sagen, wann und in welcher Form das vorgefallen ist“, so Hillinger. Generell empfiehlt die Arbeiterkammer bei den hohen Temperaturen ausreichend zu trinken, den Arbeitsbeginn vorzuverlegen und sich vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.

Gespräch mit Helmut Steiger, Arbeiterkammer

Helmut Steiger, Jurist in der Arbeiterkammer Burgenland, über die rechtliche Situation bei Hitzetagen in der Arbeitswelt.

Hitze-App hilft

Bauarbeitern hilft die Hitze-App helfen. Über die Handy-Einstellungen wird eine direkte Verbindung von der Baustelle zu der nächsten Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hergestellt. Die App übermittelt dann ein Warnsignal, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht werden.

Mit 1. November stellt sich die Bauarbeiter-Hitze-App auf eine Kälte-App um: Hier gilt ein Grenzwert von minus zehn Grad. Die App kann über die Website der Gewerkschaft Bau Holz heruntergeladen werden.