Bis zu 70 von der Feuerwehr beaufsichtigte Sonnwendfeiern finden im Burgenland jedes Jahr statt. Sonnwendfeuer sind am 21. Juni und an den Wochenenden davor und danach erlaubt und müssen grundsätzlich nicht gemeldet werden. Dennoch sollte man das Feuer immer im Auge behalten, sagte Brandschutzexperte Martin Mittnecker vom Landesfeuerwehrkommando.
Wichtig sei, dass immer eine erwachsene Person anwesend sei, die in der Lage ist Gefahren zu erkennen und eventuell auftretende Folgebrände zu bekämpfen. Zu Gebäuden muss ein Mindestabstand von 25 Metern eingehalten werden. Außerdem soll es relativ windstill sein, erklärt Mittnecker.
Keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden
Brennbare Flüssigkeiten sollten keinesfalls verwendet werden, Sonnwendfeuer dürfen auch nicht dazu benutzt werden, brennbaren Abfall zu entsorgen. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Wäldern geboten. „Es sind in fast allen Bezirken noch die Waldbrandverordnungen in Kraft. Also das Entfachen von Feuern im Wald oder in der Nähe eines Waldes ist verboten“, so Mittnecker.
Außerdem müssen Sonnwendfeuer öffentlich zugänglich sein. Private Sonnwendfeuer sind daher nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um Lagerfeuer, bei denen das Flammenvolumen kleiner ist als einen Kubikmeter.