Täglich sind es österreichweit mittlerweile wieder tausende CoV-Neuinfektionen. Und dennoch zieht es die Menschen wieder verstärkt in die Ferne. Die meisten wollen lieber im Ausland Urlaub machen als in Österreich. Der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, Christian Koisser, rät daher unbedingt, sich auf der Homepage des Außenministeriums die jeweils geltenden Coronavirus-Regeln im Urlaubsland anzuschauen.
Reiseversicherung als unbedingte Empfehlung
Außerdem empfiehlt er vor der Reise unbedingt eine Reiseversicherung abzuschließen. „Also eine Reisestorno- oder Reiseabbruchsversicherung – da muss man sich aber genau anschauen, was abgedeckt ist und was nicht. Auch da gibt es mittlerweile große Unterschiede, gerade was das Coronavirus betrifft. Dementsprechend kann man sich bis zu einem gewissen Grad absichern. Es gibt aber wahrscheinlich Situationen, wo man dann trotzdem mit Mehrkosten zu rechnen hat“, so Koisser.

Wichtig sei, die Infektion am Urlaubsort zu melden und nicht infiziert die Rückreise anzutreten, sagte Koisser. Man würde dadurch zumindest eine Verwaltungsübertretung begehen, wo auch strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten. Aber auch das sei eine Information, die man sich vor Reiseantritt genauer anschauen muss, so Koisser.
Reiseversicherungen mit einem Coronavirus-Zusatz übernehmen etwa die Quarantänekosten im Urlaubsort. Auch wenn der Urlaub im Reisebüro gebucht wurde, gelten im Krankheitsfall spezielle Regeln. Den Reiseveranstalter treffe zwar in einem gewissen Bereich eine Sorgfaltspflicht, aber, dass er jetzt die Kosten für den Heimtransport übernehmen muss, soweit könne es nicht gehen, sagte der AK-Konsumentenschützer Christian Koisser.