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Politik

Diskussion um Plakatverbot im Wahlkampf

Die Ankündigung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), im Landtagswahlkampf ein Plakatverbot umzusetzen, stößt bei der Opposition im Burgenland auf Skepsis. Mit einer Beschränkung der Wahlkampfkosten haben ÖVP, FPÖ und Grüne dagegen kein Problem.

Mit einer Wahlkampfkostenbeschränkung auf 300.000 Euro, wie sie Landeshauptmann Doskozil beim SPÖ-Parteitag am Samstag ankündigte, haben weder ÖVP, FPÖ noch die Grünen im Burgenland ein Problem. ÖVP und Grüne hatten diese in der Vergangenheit auch selbst gefordert. Auch dem Spendenverbot stehen die drei Oppositionsparteien positiv gegenüber. Ein absolutes Parteispendenverbot soll auf Landes- und Bezirksebene kommen, auf Gemeindeebene soll eine Bagatellegrenze pro Kalenderjahr und Person eingezogen werden. Um die Kontrolle zu gewährleisten, werde derzeit an einer Novellierung des Landesrechnungshofgesetzes gearbeitet, hieß es.

FPÖ, Grüne: Plakatverbot schadet Kleinparteien

Auf Kritik stößt hingegen das geplante Plakatierverbot für den Landtagswahlkampf 2025. Dieses schade besonders den kleinen Parteien, so der Tenor der kleinen Oppositionsparteien.

FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig sah das Plakatierverbot sehr skeptisch. Die SPÖ-Landesregierung verfüge über Mittel, Aussendungen an jeden Haushalt zu schicken, ein Plakatverbot schränke die freie Meinungsäußerung ein. Ähnlich lautete auch die Kritik der Grünen-Chefin Regina Petrik: Die SPÖ sei groß, mächtig und reich, sie solle anderen nicht vorschreiben, wie sie Wahlkampf machen. Petrik forderte ein gemeinsam ausverhandeltes Fairnesspaket für den Wahlkampf.

ÖVP will „Kopfverbot“

Die ÖVP würde einem Plakatverbot zustimmen, wenn zeitgleich ein „Kopfverbot“ des Landeshauptmannes in allen Medien komme, die das Land zahle, sagte ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas. In welcher Form das Plakatierverbot kommen soll ist noch nicht klar: Ob es etwa nur die großen 16-Bogen Plakate betrifft, oder auch die zahlreichen Aufsteller. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein angestrebtes umfassendes Plakatierverbot werden derzeit erarbeitet. Eine Konkretisierung erfolgt dementsprechend nach dieser Beurteilung – hieß es am Dienstag in einer Stellungnahme des Landes dazu.

Verfassungsjurist Mayer: Extrem bedenklich

Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht das Vorhaben, in die Wahlwerbung von Parteien einzugreifen, als „demokratiepolitisch extrem bedenklich“. Es sei den Parteien zu überlassen, wie sie ihre Werbung anlegen. Für neue Parteien, die nicht im Landtag vertreten seien, sei es besonders schwierig, ohne Plakate zu werben. Hier sieht der Verfassungsjurist eine klare Benachteiligung.