Der Mann war schon zu Beginn der Pandemie im April 2020 an Covid-19 erkrankt. Wochen danach kam es bei dem Versicherungsangestellten zu körperlichen und mentalen Beeinträchtigungen. Er klagte über Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, extreme Müdigkeit, Gefühls- und Geschmacksstörungen, aber auch über Muskelschwäche und Depressionen.
Ein Jahr lang kämpften die AK und der Mann dafür, dass die Einschränkungen rechtlich anerkannt werden. Nun wurde am Sozialgericht Eisenstadt ein Vergleich geschlossen, in dem die Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt wurde. Der 61-Jährige kann somit krankheitsbedingt in Pension gehen.