Prüfung Impfzertifikat
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Coronavirus

Viele Impfzertifikate mit Februar ungültig

Ein CoV-Impfzertifikat mit zwei Impfungen war bisher neun Monate gültig. Ab Februar wird der Zeitraum auf sechs Monate verkürzt. Damit werden schlagartig fast 900.000 Zertifikate österreichweit ungültig.

Er ist unsere Eintrittskarte in ein halbwegs normales Leben, oder zumindest in die Gesellschaft: der Impfnachweis. Wer in seiner Grünen-Pass-App alles auf „Grün“ hat, darf in Restaurants, Buchhandlungen und Museen. Doch Impfzertifikate sind nicht ewig gültig. Welchen Impfstoff man bekommen hat, macht keinen Unterschied mehr: Für eine Vollimmunisierung braucht man laut aktuellem Stand bei jedem Impfstoff, der im Burgenland verimpft wird, eine Serie von drei Dosen, bei Fünf- bis Elfjährigen reichen zwei.

Einmalimpfung mit Johnson & Johnson bereits ungültig

Eine Änderung gab es bereits Anfang Jänner. Diese betrifft jene 70.000 Personen in Österreich, die nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sind. Sie haben seit 3. Jänner kein gültiges Impfzertifikat und müssen sich nachimpfen lassen. Im Burgenland betrifft das laut der Impfkoordinatorin des Landes, Tanja Ritt etwa 1.200 Personen.

Impfzertifikat
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Ab 1. Februar müssen vielen Menschen zum Nachimpfen

Nicht zu viel Zeit verstreichen lassen

Generell gilt: Zwischen erster und zweiter Teilimpfung dürfen nicht mehr als sechs Monate verstreichen, sonst muss man die komplette Impfserie von vorne beginnen. „Sollte man zwischen zweiter und dritter Impfung mehr als sechs Monate verstreichen lassen, ist das an sich kein Problem – also man bekommt dann seine dritte Dosis – nur irgendwann läuft der Grüne Pass natürlich ab“, so Ritt. Das trifft nun vor allem jene, die im August ihren zweiten Stich bekommen haben. In ganz Österreich sind das fast 900.000 Menschen. Sie sollten sich bis Anfang Februar die dritte Dosis holen, damit das Zertifikat seine Gültigkeit behält.

Fragen und Antworten

Wer Fragen zu seiner ganz persönlichen Impfserie hat, gerade, auch wenn es um Genesene geht, kann sich beim Land beraten lassen, telefonisch unter 0576001035 oder per Mail: coronaimpfung@bgld.gv.at