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Sport

Kopfzerbrechen über Covid-Regeln im Sport

Die von der Bundesregierung veränderten Covid-Regeln wirken sich auch auf den Breitensport aus. Den Amateurklubs und Verbänden bereitet eine neue Teilnehmerbeschränkung, mit der zum Beispiel Fußballspiele nur schwer durchführbar sind, Kopfzerbrechen.

Im Unterschied zur letzten Verordnung, sind dieses Mal nur 25 Personen bei der Sportausübung – Indoor sowie Outdoor – zugelassen. Das betrifft das Training aber auch den Spielbetrieb. Ein Fußballspiel im Amateurbereich – elf gegen elf mit Schiedsrichter, Betreuer und natürlich mit den Ersatzspielern – ist damit nicht mehr durchführbar. Für Sport Austria-Präsident Hans Niessl ist diese Regel nicht zu Ende gedacht.

Hans Niessl über CoV-Regeln im Sport

Hans Niessl, ehemaliger Landeshauptmann und Präsident von Sport Austria, über die neue CoV-Richtlinien für den Breitensport.

ÖFB will Abänderung

Die neuen Regeln für den Breitensport sind seit Dienstag in Kraft – und gelten vorerst bis 20. Jänner. Vom Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) heißt es, man werde sich dafür einsetzen, dass diese 25-Personen-Regel, die den Spielbetrieb grundlegend einschränkt, in der nächsten Novelle wieder aufgehoben oder abgeändert werde.

ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer rät den Vereinen aber gleichzeitig zur Vorsicht: ein Verstoß gegen Covid-Regeln könnte zur Folge haben, dass Vereine die Fördermöglichkeiten verlieren oder staatliche Förderungen sogar zurückzahlen müssen.

2G beim Betreten der Sportstätten

Das Betreten der Sportstätten ist weiterhin nur für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Ausgenommen sind Betreuer – für sie gilt die 3G-Regel. Im Nachwuchsbereich gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Ninja Pass. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist weder ein 3G- noch ein 2G-Nachweis erforderlich.

Sportstätten dürfen nur im Zeitraum zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr betreten werden. Diese Regeln gelten nur für den Breitensport, nicht für den Spitzensport.

Für ein wenig Verwunderung und Erklärungsbedarf sorgt die Auslegung der Maskenpflicht. Während die Kinder in der Schule im Sportunterricht Maske tragen müssen, gibt es beim Nachwuchstraining im Vereinssport keine Maskenpflicht.