Impffreistellung
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Coronavirus

Sorge vor Ansturm wegen Impfbefreiungen

Der Nationalrat hat mit 1. Feber eine Impfpflicht beschlossen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden sollte, wird von der Pflicht ausgenommen. Die Ärztekammer befürchtet nun, dass Impfgegner Druck auf Ärzte ausüben könnten, ihnen entsprechende Atteste auszustellen.

Ärztin Christine Endredi-Kitzinger in Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) befürchtete, dass es jetzt die Ruhe vor dem großen Ansturm sein könnte. Denn geht es nach dem Gesetzesentwurf, sollen Impfbefreiungen künftig von Allgemeinmedizinern und Fachärzten ausgestellt werden.

„Also ich finde diese Idee eigentlich nicht sehr gut, muss ich ganz ehrlich sagen. Als Hausärztin habe ich da wirklich große Bedenken. Eher im Hinblick darauf, dass ich die Gefahr dort sehe, dass dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten geschädigt wird. Wir haben ständig Impfdiskussionen, Impfdebatten in der Ordination – und es ist jetzt ein zunehmendes Aggressionspotential auch schon von den Patienten da“, so Endredi-Kitzinger.

Grafik Impffreistellung
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„Ungute Situationen und Beschimpfungen“

Diese Sicherheitsbedenken teilt die Allgemeinmedizinerin mit vielen Kolleginnen und Kollegen. Was könnte passieren, wenn ein Attest nicht wunschgemäß ausgestellt wird? „Ich weiß aber von Kolleginnen und Kollegen, dass es schon zu sehr unguten Situationen gekommen ist, mit Beschimpfungen und aggressivem Verhalten von Patienten“, sagte Endredi-Kitzinger.

Laut Gesundheitsministerium darf eine Impfbefreiung ausgestellt werden: bei bestätigten Allergien gegen Inhaltsstoffe, bis zu sechs Monate nach einer Organtransplantation, bis zu drei Monate nach einer Stammzellentransplantation, bei einem akuten Schub einer schweren Autoimmunerkrankung, bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren. Befreit sind auch Schwangere, wobei eine Impfung ab dem zweiten Drittel einer Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen wird.

Gefälligkeitsatteste sind mit hohen Strafen verbunden

Die Impfbefreiungen müssen in ein Register eingetragen werden, Gefälligkeitsatteste sind mit hohen Strafen verbunden. Die Letztverantwortung sollte – laut Ärztekammer – nur von Amtsärzten oder eigens abgestellten Ärzten übernommen werden. „Was den Vorteil hat, wenn ein gewisser Stab von Ärztinnen und Ärzten diese Bescheide macht, es auch zu einer möglichst einheitlichen Spruchpraxis kommt – und es damit es auch für die Patientinnen und Patienten gerecht wird“, so Allgemeinmedizinerin Christine Endredi-Kitzinger.

Christine Endredi-Kitzinger, Allgemeinmedizinerin in Siegendorf
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Ärztin Christine Endredi-Kitzinger in Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung)

Gesetzesentwurf soll abgeändert werden

Bei der heutigen Bundesländerkonferenz der Ärztekammer ist man sich einig, dass die Kassenärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Gynäkologen und Psychiater nicht verpflichtet werden dürfen, diese Atteste auszustellen.

„Wir merken jetzt schon, dass – bevor noch das Gesetz da ist – ein massiver Druck auf die betroffenen Ärzte entsteht. Wir merken, dass es eine zunehmende Aggression gegen Gesundheitspersonal und nicht zuletzt auch Ärztinnen und Ärzte gibt“, so Michael Schriefl, der 1. Vizepräsident der Ärztekammer Burgenland. Der Gesetzesentwurf soll also abgeändert werden, so die Forderung der Ärztekammer an die Regierung.