Gerichtssaal Eisenstadt Landesgericht
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Chronik

„Hitler Gruß“: Drei Brüder verurteilt

Drei Brüder aus dem Bezirk Mattersburg haben sich am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten müssen. Die Angeklagten wurden in allen Punkten einstimmig schuldig gesprochen. Sie wurden zu bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Mit Schuldsprüchen der Geschworenen endete der Prozess wegen Wiederbetätigung am Montag im Landesgericht in Eisenstadt – es ging um die Verletzung des Verbotsgesetzes – mehr dazu in Wiederbetätigung: Ermittlungen gegen Brüder. Die drei Brüder aus dem Bezirk Mattersburg, im Alter von 34, 39 und 40 Jahren, wurden in allen Punkten einstimmig schuldig gesprochen. Sie wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt – jeweils zu zwölf, 14 und 16 Monaten. Zusätzlich dazu müssen sie Geldstrafen zahlen in unterschiedlicher Höhe – 2.400, 3.000 sowie 4.200 Euro. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig

Polizist: Keller wie ein „Nazimuseum“

Einer der Brüder tauchte im August 2018 mit der am Oberkörper sichtbaren SS-Tätowierung „Meine Ehre heißt Treue“ bei einem Urlaub in Velden im Hotel-Frühstücksraum auf. Ein Hotelgast erstattete Anzeige. Er sagte am Montag vor Gericht als Zeuge: „Ich war schockiert und habe ihm gesagt, dass ich das abscheulich finde. Das hat Millionen Tote verursacht, auch meine Familie war betroffen.“ Nach der Anzeige wurde ermittelt, die Polizei wertete Computer und Handys aus, und stieß auf einschlägige Fotos und im Wohnhauskeller bei einem der Brüder beispielsweise auf eine Adolf Hitler Büste, eine große Flagge und Ringe mit Hakenkreuz. Ein Polizist erklärte der Richterin: „Das war eigentlich ein Nazimuseum“. Auf einem Foto von 2014 sind alle drei Brüder zu sehen, wie sie den Hitlergruß machen.

Angeklagte vor Gericht
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Zwei der Brüder bekennen sich teilschuldig, einer nicht

Brüder Verwandte von „Nazikeller“-Besitzer

Am Vormittag sprach der Staatsanwalt von einem „Verstoß in massiver Weise“. Zwei der Brüder bekannten sich teilschuldig, einer bekannte sich nicht schuldig. Sie sind Verwandte jenes Mannes, der als Eigentümer des „Nazikellers“ aus dem Film von Ulrich Seidl österreichweit Schlagzeilen gemacht hat – mehr dazu in „Nazi-Keller-Affäre“: Ermittlungen abgeschlossen.

Verteidiger: „Tat ohne Geschädigte“

Verteidiger Werner Tomanek sprach von einer „Tat ohne Geschädigte“. Das Verbotsgesetz sieht er historisch überholt. „Es gibt niemanden, der versucht eine nationalsozialistische Bewegung ins Leben zu rufen,“ sagte der Anwalt. Die Brüder beantworteten keine Fragen. Ihre Tätowierungen – nicht nur einer, sondern zwei der Männer hatten einschlägige – sind mittlerweile durch andere Tätowierungen geändert, sagten sie.