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Soziales

Lockdown: Mehr Arbeitslose erwartet

Das Arbeitsmarktservice Burgenland (AMS) rechnet wegen des neuerlichen Lockdowns in der Coronaviruskrise mit verstärkten Arbeitslosenmeldungen und Kurzarbeitsanträgen. Man sei für diese Herausforderungen gerüstet, heißt es.

Beim AMS weiß man noch nicht, wie viele Betriebe wieder auf Kurzarbeit setzen werden, sagt AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl. Aber die AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sollen gezielt so eingesetzt werden, dass die Existenzsicherung gewährleistet ist. Sie sollen sich also auf die Bearbeitung von Kurzarbeitsanträgen und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes konzentrieren.

Anträge auf Kurzarbeit über eAMS-Konto

Im vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr schickten laut AMS 1.200 Betriebe rund 8.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit bis Jahresende verlängert worden, der Arbeitsminister stellte bereits eine Verlängerung darüber hinaus in Aussicht. Anträge auf Kurzarbeit können ausschließlich über das eAMS-Konto eingebracht werden. Beschäftigte können seit Sonntag bis zum 1.12. Kurzarbeit antreten, heißt es vom AMS. Für Betriebe in Branchen, die zusperren müssen – wie zum Beispiel Tourismus, Friseure und Handel – kann die Arbeitszeit um bis zu 100 Prozent reduziert werden. Arbeitslosenmeldungen können online über die Homepage oder das eAMS-Konto und telefonisch eingebracht werden.

SPÖ: Keine Sanktionen gegenüber Arbeitssuchenden

Die oberösterreichische Arbeiterkammer forderte am Montag, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) während des neuerlichen Lockdowns auf Sanktionen gegenüber Arbeitssuchenden verzichtet. Dieser Forderung schließt sich nun der burgenländische Landesgeschäftsführer der SPÖ und Sozialsprecher Roland Fürst an.

Gerade in einer Krise brauche es einen starken Sozialstaat, so Fürst weiter. Der Grund für die prekäre finanzielle Situation vieler Arbeitssuchender sei das im europäischen Vergleich sehr niedrige Arbeitslosengeld von 55 Prozent des letzten Einkommens. Fürst fordert daher eine Anhebnung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent.