Gegen die ehemalige Mitarbeiterin sowie zwei Abteilungsleiter der FMA wird im Zusammenhang mit der Whistleblower-Anzeige 2015 wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich nach der Anzeige an die FMA gewandt, die wiederum die Nationalbank mit der Prüfung der Vorwürfe beauftragte.
Diese konnte die Vorwürfe nicht bestätigen, ein entsprechender Bericht wurde von der FMA aber nicht an die WKStA weitergeleitet. Ihr Vorgesetzter habe ihr angewiesen, den Bericht nicht weiterzugeben und habe das mit Aspekten des Bankgeheimnisses begründet, sagte eine Ex-FMA-Mitarbeiterin laut ORF-Radio bei ihrer Befragung. Er habe ihr auch diktiert, was sie der WKStA schreiben solle. Der Abteilungsleiter wies das zurück.
Bericht enthielt für Bankgeheimnis „relevante“ Daten
In dem besagten Bericht soll die Nationalbank festgehalten haben, dass die Überprüfung der Vorwürfe lediglich im Rahmen des ursprünglichen Prüfungsauftrags erfolgt sei, die FMA also keine weiteren Prüfungen zu den Hinweisen angeordnet hatte. Die FMA verwies laut Ö1-Morgenjournal darauf, dass der Bericht für das Bankgeheimnis relevante Daten enthalten habe und daher nicht ohne richterliche Genehmigung an die WKStA weitergegeben werden konnte.
FMA rechtfertigt sich
Die FMA verwies darauf, dass der Bericht für das Bankgeheimnis relevante Daten enthalten habe und daher nicht ohne richterliche Genehmigung an die WKStA weitergegeben werden konnte. Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, könnten nur weitergeleitet werden, wenn die WKStA das Bankgeheimnis im Vorfeld von einem Richter aufheben lasse. Das sei damals aber nicht passiert, sagte ein Sprecher der FMA gegenüber der APA.