Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

Frau wegen Tierquälerei verurteilt

Eine 50-Jährige ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt wegen Tierquälerei zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie soll insgesamt 58 Tiere unter schlechten hygienischen Bedingungen und nicht artgerecht gehalten haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau hatte neben 48 Hunden und fünf Katzen drei Frettchen und zwei Stinktiere. Untergebracht waren die Tiere in einem Gebäude in Stotzing (Bezirk Eisenstadt-Umgebung). Sie habe den Tieren unnötig Qualen zugefügt. Die hygienischen Bedingungen, in denen sie vorgefunden wurden, seien „desaströs“ gewesen, sagte Richterin Karin Lückl. Die 50-Jährige wisse das, betonte ihr Anwalt vor Gericht: „Es tut ihr furchtbar leid.“ Sie habe daraus gelernt.

Die Burgenländerin war wegen des Vorfalls in einem ersten Prozess bereits zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden, hatte gegen den Schuldspruch wegen Urkundenunterdrückung aber berufen. Zur Tierquälerei hingegen bekannte sie sich schuldig.

Tiere kamen ins Tierschutzhaus

Nachdem ihr die 58 Tiere im April 2019 abgenommen worden seien, habe die Frau auf diese verzichtet und zugestimmt, dass sie dem Tierschutzhaus Sonnenhof in Eisenstadt übergeben werden. Die Heimtierpässe, die zu den 48 Hunden gehörten, habe sie damals aber nicht herausgegeben, hieß es vor Gericht. Sie habe sie angenommen, dass die Heimtierausweise nicht mehr von Bedeutung gewesen seien, sagte die Angeklagte.

Die 50-Jährige wurde im Zweifel vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung frei gesprochen und die bereits verhängte Strafe wurde von fünf auf vier Monate. Es sei zwar klar, dass sie die Pässe nicht herausgegeben habe, aber „ich gehe im Zweifel davon aus, dass die subjektive Tatseite mit dem Unterdrückungsvorsatz nicht vorliegt, weil sie tatsächlich angenommen hat, dass die Dokumente nicht benötigt werden“, betonte die Richterin. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Angeklagte nahmen das Urteil an.