Wer mit Roller, Scooter oder Skateboard in die Schule kommt, darf damit nicht auf der Straße fahren, sondern nur am Gehsteig. Fahrrad fahren ist Kindern unter zwölf Jahren nur mit einer Aufsichtsperson erlaubt. Landespolizeidirektor Martin Huber forderte zum Schulstart erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Ein Schreiben mit den wichtigsten Informationen dazu soll in den Schulen und Familien mehr Rechtssicherheit bringen.
„Zum Schulbeginn tauchen viele Kinder zum ersten Mal in den Straßenverkehr ein. Daher werden vor und zum Schulbeginn verschiedene Aktionen gestartet, um die Sicherheit am Schulweg zu erhöhen. Viele Kinder legen den Schulweg auf dem Rad, dem Scooter oder einem anderen Fahrzeug zurück. Es ist erfreulich, wenn sich Kinder sportlich betätigen, aber bei Eltern und Kindern besteht zur Verwendung dieser Fahrzeuge oder Kinderspielgeräte eine rechtliche Unsicherheit. Daher haben wir uns auf dieses Initiative verständigt“, sagte die Landesrätin.