Maske
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Coronavirus

Lockerungen ab 1. Juli in Kraft

Ab Donnerstag werden die Coronavirusmaßnahmen weiter zurückgefahren. Die Maskenpflicht fällt auch in Innenräumen wo ein 3G-Nachweis notwendig ist – also in der Gastronomie oder im Kino, Großveranstaltungen sind wieder möglich.

Es sind die bisher wohl weitreichensten Öffnungsschritte seit Beginn der Pandemie im Frühjahr des Vorjahres. Generell wird die Maskenpflicht weitgehend gelockert. Grundsätzlich ist nur noch in geschlossenen Räumen im Öffentlichen Verkehr, im Handel und in Museen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine FFP2-Maske braucht es nur noch in Ausnahmefällen, etwa in Bereichen von Altenwohn- und Pflegeheimen oder Krankenanstalten.

Vorgezogene Sperrstunde aufgehoben

In der Gastronomie gibt es ab 1. Juli keine Maskenpflicht mehr für Gäste, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Zudem wird die vorgezogene Sperrstunde aufgehoben. Die Mindestabstandsregelung von einem Meter gilt ab Donnerstag nicht mehr, genauso auch die Quadratmeterbeschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben. Weiterhin aufrecht bleibt die 3G-Regel sowie vorerst auch eine Registrierungspflicht. Diese soll aber voraussichtlich am 22. Juli aufgehoben werden.

Kapazitätsbeschränkung in der Nachtgastronomie

Bis dahin muss auch die Nachtgastronomie, also Clubs und Bars, mit weniger Kapazitäten auskommen. Nur 75 Prozent dürfen ausgelastet sein. Die Kapazitätsbeschränkungen sollen dann nach dem 22. Juli zurückgenommen werden. Für Veranstaltungen ab 100 Personen gilt eine Anzeigepflicht. Zusätzlich braucht es ein eigenes Sicherheitskonzept. Veranstaltungen ab 500 Personen müssen bewilligt werden.