Die „3-G-Regel“ – also geimpft, getestet oder genesen – spielt auch bei Urlaubsreisen eine Hauptrolle. Die meisten Länder verlangen diesen Nachweis an der Grenze. Oft ist für die Einreise zusätzlich auch eine digitale Registrierung notwendig. Die aktuell geltenden Bestimmungen für jedes Land sind auf der Internetseite des Außenministeriums genau aufgelistet.
„Re-open EU“ heißt die Service-Seite der EU dazu, es gibt auch eine gleichnamige App am Handy. Wer über das kommende lange Wochenende zum Beispiel nach Italien fahren will, muss sich vorab digital registrieren. Außerdem braucht man einen negativen Coronavirus-Test, sonst muss man zehn Tage in Quarantäne. Diese Testpflicht gilt derzeit auch noch für Geimpfte, Kinder unter zwei Jahren sind ausgenommen.
Ausnahmen für Slowenien
Wer einen Wohnsitz in Burgenland – und seit Sonntag auch in Wien, Niederösterreich und Salzburg hat – braucht für die Einreise nach Slowenien keinen Test und muss auch nicht in Quarantäne. Für die Rückreise aus Slowenien und Italien nach Österreich gilt wieder die „3-G-Regel“. Wer dafür keinen Nachweis hat, muss innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test oder einen Antigen-Test nachholen.

Quarantäne bei Rückreise aus Kroatien fällt
Auch für die Einreise nach Kroatien gilt die „3-G-Regel“, wenn man nicht in Quarantäne will. Die Impfung muss aber vollständig abgeschlossen sein und mehr als 14 Tage zurückliegen. Eine Online-Registrierung vor der Abreise wird empfohlen. Bei der Rückreise aus Kroatien entfällt ab Dienstagmitternacht die Quarantäne und es reicht der „3-G-Nachweis“. Das kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Montag an. Bisher mussten die Getesteten in Quarantäne, für Geimpfte und Genesene war diese Verpflichtung bereits entfallen. All diese Bestimmungen können sich laufend ändern, daher sollte man sich vor einer Reise unbedingt über die Homepage des Außenministeriums informieren.