Konkret wollte das deutsche Inkassobüro 319,95 Euro von der Nordburgenländerin und drohte sogar damit, das Geld gerichtlich einzufordern. Der Grund: Die Frau soll einen Vertrag für Zeitschriftenabos mit einer Schweizer Firma abgeschlossen haben. Von so einem Vertrag wusste sie aber nichts. Die Frau wandte sich an die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Burgenland. Nach Interventionen der AK, bekam die Frau keine Mahnschreiben mehr.
Nicht einschüchtern lassen
Von der Arbeiterkammer hieß es, viele Betroffene würden sich einschüchtern lassen und einfach bezahlen. Denn wenn es sich nicht auszahlen würde, hätten solche Machenschaften schon ein Ende gefunden, so AK-Konsumentenschützer Christian Koisser. Bei derartigen Schreiben von Inkassounternehmen sollte immer genau geprüft werden, ob die Forderung auch einen realen Hintergrund habe.