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Zivilgericht wird Klagen abweisen, Berufung geplant

Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sind am Montag Anlegerklagen gegen die Republik Österreich in der Causa Commerzialbank Mattersburg verhandelt worden. Die Richterin habe die Abweisung der Klagen angekündigt, sagte Anwalt Ernst Brandl. Dagegen werde er Berufung einlegen.

Das Berufungsgericht werde die Bestimmung zur fehlenden staatlichen Haftung gegenüber Anlegern bei Fehlern der Finanzmarktaufsicht (FMA) dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen, so Brandl gegenüber der Austria Presseagentur (APA).

Anwalt Brandl vertritt zwei geschädigte Sparer als Musterkläger vor Gericht. Das Gericht habe die geplante Abweisung der Klagen mit einer Bestimmung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes begründet, mit der sich der Bund von der Haftung für Fehler der FMA befreie. Dass der Staat nicht für das Fehlverhalten seiner Behörde hafte, sei auf gewichtige Kritik aus der Rechtsanwaltschaft und der Wissenschaft gestoßen, weil es den Staat zulasten seiner Bürger in verfassungswidriger Weise bevorzuge.

VfGH soll prüfen

Das Gericht sollte daher eigentlich die entsprechende Bestimmung dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung vorlegen, meint Brandl. „Bestehen Zweifel an der Verfassungskonformität vom Zivilgericht anwendbarer Vorschriften, hat dieses die Pflicht, den Verfassungsgerichtshof anzurufen“, erläutert der Rechtsanwalt. Gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen werde man nun in Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Wien gehen. Dieses Gericht werde sich wohl an den VfGH zur Prüfung des Gesetzes wenden, so der Anwalt. Er werde mit den Klagen den Instanzenweg gehen und sich nicht per Individualantrag direkt an den VfGH wenden, so Brandl.

Anwalt des Landes: „Gute Nachricht“

Johannes Zink, Anwalt des Landes Burgenland, sprach gegenüber der APA von einer „guten Nachricht“. Es sei jeder Schritt zu begrüßen, durch den der Akt möglichst rasch vor dem VfGH lande, um zu klären, ob der Haftungsausschluss verfassungswidrig sei. Am Montag habe man besprochen, dass der schnellste Weg über eine Berufung nach einer Abweisung durch die Richterin führe. Für die Verfahren des Landes, das in der Causa über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement Burgenland (RMB) die Republik geklagt hat, bedeute das, dass sie dann ruhen, aber dennoch Teil der Entscheidung des VfGH sein würden.