In den Berichten wurden insgesamt 135 Empfehlungen ausgesprochen. Zwei Drittel davon bezogen sich auf Defizite bei der Effizienz, der Rest entfällt auf Mängel bei der Einhaltung der Rechtmäßigkeit. Ziel der Prüfungen waren die Fußballakademie, die Säule Kultur der Landesholding, die Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof sowie die Werbeausgaben des Landes. Die Prüfung der Hagelversicherung war wegen fehlender Unterlagen gescheitert.
Neben der Gebarung der gesamten Landesverwaltung in der Höhe von 1,26 Milliarden Euro umfasst die Prüfbefugnis des BLRH 70 landeseigene Beteiligungen sowie 171 Gemeinden. Insgesamt unterliegen somit mehr als 4,3 Milliarden Euro der Prüfbefugnis des Landesrechnungshofs. Im Vergleich dazu liegen die Ressourcen des BLRH bei 1,2 Millionen Euro – und sind großteils auf den Personalaufwand zurückzuführen.
BLRH prüfte Umgang mit Empfehlungen
Wie mit den Empfehlungen umgegangen wird, zeigen die erstmalig durchgeführten Nachfrageverfahren, dieser Bericht wurde gleichzeitig mit dem Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der BLRH verfolgte dabei, wie die geprüften Stellen mit den Empfehlungen aus drei Berichten des Jahres 2016 umgegangen waren.
83 Prozent der Empfehlungen wurden umgesetzt, bei 14 Prozent werde daran gearbeitet, gaben die geprüften Stellen an. Drei Prozent der Empfehlungen würden nicht weiterverfolgt, da sie etwa nicht für praktikabel gehalten werden. Inhaltlich ging es bei den Empfehlungen um die Güterwege, um die Verwendung von Landesmitteln im Agrar- und Veterinärwesen und um die Landes-EDV.
Mihalits sieht BLRH-Arbeit bestätigt
Landesrechnungshofdirektor Andreas Mihalits sieht im Ergebnis des Nachfrageverfahrens die Arbeit des BLRH bestätigt: „Die geprüften Stellen greifen Empfehlungen auf und setzen vieles davon um.“ Dies bedeute, dass die Verwaltung des Landes effizienter werde und der Landesrechnungshof „wirkt“. Der Landesrechnungshof stockte im Vorjahr sein Personal auf und beschäftigt derzeit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.