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Wirtschaft

Commerzialbank: Schon 15 Klagen gegen Republik

Die Pleite der Commerzialbank Mattersburg scheint eine Klagswelle gegen die Republik auszulösen. Insgesamt gibt es in der Causa jetzt schon 15 Klagen gegen die Republik.

Bei der Finanzprokuratur – dem Anwalt der Republik – waren bis Montag 13 Klagen gegen die Republik eingelangt. Die meisten von Unternehmen, die teils Millionen-Euro-Beträge gut verzinst bei der Commerzialbank geparkt hatten und verloren haben. Am Montag kamen zwei Klagen dazu – von den Masseverwaltern der Commerzialbank und von der Energie Burgenland, die 4,9 Millionen Euro verloren hat. Nationalbankprüfer, Finanzmarktaufsicht (FMA) Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Staatsanwaltschaft Eisenstadt hätten versagt, speziell nach einer anonymen Anzeige im Jahr 2015 über Malversationen in der Bank, lauten die Vorwürfe.

Masseverwalter klagt 303 Millionen Euro ein

Die Masseverwalter der Bank, Kosch & Partner Rechtsanwälte, klagten 303 Millionen Euro als Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Das ist nur ein Teil der gesamten Überschuldung von 700 Millionen Euro. Das liege unter anderem an der Verjährungsfrist von zehn Jahren, heißt es von den Masseverwaltern. Sollte diese Klage vor Gericht erfolgreich sein und die Republik zahlen müssen, werden die Millionen letztlich an die Einlagensicherung gehen. Denn die zahlte an jeden Commerzialbanksparer bis zu 100.000 Euro aus, in Summe 490 Millionen – also mehr als die eingeklagten 303 Millionen. Die Einlagensicherung muss laut Gesetz nämlich als Erste Geld zurückbekommen. Da die Einlagensicherung von den Banken finanziert wird, würden indirekt die Banken profitieren.

Auch Verfassungsgerichtshof wird eingeschaltet

Andere Großgläubiger wie der Frequentis-Konzern, die Sozialbau AG oder die Energie Burgenland hätten nichts von dieser Klage. Aber zahlreiche Großgläubiger haben selbst schon die Republik geklagt. Sie haben nur ein Problem: Laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz haftet die Finanzmarktaufsicht nicht gegenüber Geschädigten. Die Großgläubiger wollen deshalb auch eine Gesetzesprüfung durch den Verfassungsgerichtshof. Vermutlich also werden sich nicht nur Zivilgerichte, sondern auch der Verfassungsgerichtshof mit den Klagen in Sachen Commerzialbank Mattersburg beschäftigen.