Im Gutachten heißt es, die Frau sei bis vor zwei Jahren Vorständin gewesen und habe von den Unregelmäßigkeiten in der Bank nichts gewusst. Zu einer Aussage vor dem U-Ausschuss sei sie bereit. Aus Sicht des Gutachters sei Vernehmungsfähigkeit gegeben, vorausgesetzt der ehemaligen Vorständin werde bei Bedarf ausreichend Zeit für die Beantwortung von Fragen eingeräumt.
Dunst: Für 11. Februar geladen
„Die Ladung wurde von mir für den 11. Februar veranlasst“, erklärte Dunst. „Laut dem Gutachten kann die Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss befragt werden. Dabei handelt es sich um einen weiteren wichtigen Schritt was die Arbeit im Untersuchungsausschuss angeht.“