Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

Wiederbetätigung: 31-jähriger zu bedingter Haft verurteilt

In Eisenstadt ist am Montag ein 31-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart vor Gericht gestanden. Dem Mann wurde unter anderem Wiederbetätigung vorgeworfen. Am Nachmittag wurde er schuldig gesprochen: Das Urteil lautet 14 Monate bedingt, es ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll nationalsozialistische Dateien auf Facebook gepostet und auf Whatsapp an einen Freund geschickt haben. Die Geschworenen sprachen ihn mit acht zu null Stimmen schuldig. Außerdem soll der Angeklagte Suchtgift an Minderjährige weitergegeben und einen Schlagring besessen haben. Der 31-Jährige bekannte sich zu den Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig.

Auf Facebook habe der Burgenländer unter anderem ein Bild von einem Soldaten der deutschen Wehrmacht mit dem Wahlspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“ veröffentlicht. Weitere Bilder, etwa von einem Kühnengruß vor der Flagge des Nationalsozialismus, habe er auf Whatsapp an einen Freund geschickt, erläuterte der Staatsanwalt.

89 einschlägige Bilder auf Handy

Auf seinem Handy seien 89 nationalsozialistische Bilder und bei einer Hausdurchsuchung Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gefunden worden. Da die Zahl der Postings eher gering sei, könne man davon ausgehen, dass „mehrheitlich keine Informationsweitergabe, sondern ein Ansammeln stattgefunden hat“, sagte der Staatsanwalt. Dennoch könne man darauf schließen, dass der Burgenländer damit zum Wiederaufkeimen des Gedankenguts des Nationalsozialismus beigetragen habe. „Aus der Gesamtschau heraus ist klar erkennbar, dass es über das bloße historische Interesse weit hinausgeht“, sagte der Staatsanwalt.

Einen Großteil der Bilder, die auf seinem Handy gespeichert waren, habe der 31-Jährige nicht verbreitet, betonte sein Verteidiger. Es handle sich um drei Postings auf seiner Facebook-Seite und drei Nachrichten auf Whatsapp.

Angeklagter: „Richtig schlechten Tag gehabt“

Der Burgenländer bekannte sich zu den Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig und beteuerte, die Sache „nicht ernst genommen“ und Scherze gemacht zu haben. Er habe „im Internet herumgesucht“ und sei dabei auf die Bilder gestoßen. Bei den Postings habe er „einen richtig schlechten Tag gehabt“, das Profil habe er extra erstellt und sonst nicht verwendet. Zudem sei er seit einem Arbeitsunfall 2013 gesundheitlich angeschlagen und könne nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten.

Richterin Birgit Falb betonte, dass die Dateien für sie „mit geschichtlichem Interesse nichts zu tun“ hätten. „Wenn ich mich dafür interessiere, dann lese ich mir Artikel auf Wikipedia durch. Aber das sind sehr eindeutige Aussagen, irrsinnig abwertend“, sagte sie. Auf einem Bild, das Hitler zeige, stehe etwa „Happy Birthday“, was kaum als historisches Interesse gedeutet werden könne.

Bedingte Haftstrafe und Bewährungshilfe

Neben den Verstößen gegen das Verbotsgesetz soll der 31-Jährige außerdem Drogen an Minderjährige weitergegeben haben. Weiters wurde bei ihm ein Schlagring gefunden. Auch in diesen Punkten sprachen die Geschworenen den Burgenländer schuldig. Mit einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten bewege man sich im unteren Bereich des Strafrahmens, betonte Richterin Birgit Falb. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.