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Coronavirus

12 Fälle in Pflege- u. Behinderteneinrichtungen

Sechs Personen in einer Behinderteneinrichtung in Markt Allhau (Bezirk Oberwart) sowie sechs Personen in einem Pflegeheim in Frauenkirchen (Bezirk Neusiedl am See) sind positiv auf das Coronavirus getestet, teilte der Koordinationsstab Coronavirus am Dienstagnachmittag mit.

In beiden Fällen wird vermutet, dass sich die ersten positiven Fälle im privaten Umfeld angesteckt haben. In der Behinderteneinrichtung in Markt Allhau wurden drei Klientinnen und Klienten und drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet. Nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalls wurden das Personal sowie ein großer Teil der Klienten der Tagesbetreuungseinrichtung vorsorglich einer Testung unterzogen. Bei dieser Umfeldtestung wurden die weiteren Infektionsfälle identifiziert. Weitere Testergebnisse werden noch erwartet.

Die Gesundheitsbehörde und die Betreiber der Einrichtung haben umgehend sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Jene Bereiche der Einrichtung, in denen sich die Infektionsfälle aufgehalten haben, sind vorerst geschlossen. Die infizierten Klienten und Mitarbeiter befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Zwei Mitarbeiter und vier Bewohner positiv

In dem Pflegeheim in Frauenkirchen wurden vier Bewohnerinnen und Bewohner und zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv getestet. Auch hier wurde nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalles eine Umfeldtestung durchgeführt. Die infizierten Bewohner werden intern abgesondert und unter besonderen Schutzvorkehrungen betreut. Die infizierten Mitarbeiter befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Das Burgenland habe bereits im August gehandelt und mittels Verordnung und dem Vier-Phasen-Modell strenge, einheitliche Regeln für Pflegeheime geschaffen. Denn der Schutz älterer Personen habe höchste Priorität, betonte Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ). Für Besuche im Pflegeheim gilt „Phase 4“ der Verordnung des Landeshauptmannes für Sozialeinrichtungen: „Besuche sind nur nach Abklärung mit der Pflegedienst- beziehungsweise Heimleitung im Einzelfall möglich. Besuche bei palliativ betreuten und sterbenden Personen sind nach Abklärung mit der Pflegedienst- bzw. Heimleitung mit Schutzkleidung möglich.“ Zur Unterstützung der Behörden wurden in beiden Einrichtungen umfangreiche Kontaktlisten erstellt. Das Contact Tracing läuft.