Justizzentrum Eisenstadt
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Chronik

Prozess um Kindesentziehung vertagt

Weil sie im Vorjahr die Flucht einer Südburgenländerin mit ihrem damals achtjährigen Sohn unterstützt haben sollen, sind am Dienstag die 53-jährige Mutter der Frau und ein 52-jähriger Bekannter in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Prozess gegen die 53-Jährige wurde vertagt.

Beiden Angeklagten wurde Kindesentziehung als Beitragstäter vorgeworfen. Der 52-Jährige, der sich schuldig bekannte, wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tochter bei Flucht mit Enkelsohn unterstützt

Die Südburgenländerin war nach einem Sorgerechtsstreit – ihr war im Februar 2019 die Obsorge für den Sohn entzogen und allein dem Vater des Buben übertragen worden – mit dem Kind geflüchtet. Ihre Mutter soll die Frau unterstützt haben, indem sie eine Paysafecard sowie Bargeld zur Verfügung gestellt haben soll. Außerdem soll sie Informationen aus dem Pflegschaftsverfahren an die Tochter weitergegeben haben. Der Mitangeklagte wurde beschuldigt, das in der Schweiz zurückgelassene Fluchtauto abgeholt zu haben. Weiters soll er der Geflüchteten einmal Geld überwiesen haben.

„Es tut mir sehr leid“

„Ich möchte mich schuldig bekennen“, sagte der 52-Jährige vor Gericht: „Es ist mir bewusst, dass ich Fehler gemacht habe und es tut mir auch sehr leid.“ Der Mann gab sowohl die Überweisung als auch die Abholung des Autos aus der Schweiz zu. Zum Zeitpunkt, als die Frau mit ihrem Kind das Burgenland verlassen habe, habe er zwar gewusst, dass sie einen Sorgerechtsstreit gehabt habe, aber dass sie sich absetzen wolle, habe er nicht gewusst, betonte er.

An einer Verurteilung des Angeklagten führe kein Weg vorbei, stellte die Staatsanwältin fest. Als mildernd sei jedoch die geständige Verantwortung zu berücksichtigen. Erschwerend seien einige Vorstrafen im Ausland. Das Urteil – zwölf Monate bedingt – nahm der Mann an. Obwohl er auf Rechtsmittel verzichtete, hat er nun drei Tage Bedenkzeit, da er ohne Anwalt zum Prozess erschienen war. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.

53-Jährige bekannte sich „nicht schuldig“

Die Mutter der untergetauchten Frau bekannte sich nicht schuldig. Ihre Tochter habe ihr damals im Februar gesagt, sie sei Skifahren, „sie kommt eh wieder“. Als die Ferien zu Ende gewesen seien, habe ihre Tochter angerufen. Auf die Frage, was los sei und dass das Kind in die Schule müsse, habe sie geantwortet: „Mach dir keine Sorgen, wir kommen schon.“ Sie habe öfter mit ihrer Tochter telefoniert, „weil ich es gar nicht ausgehalten habe“, schilderte die Angeklagte. Sie habe gesagt: „Was machst’ denn, komm doch heim, wir richten wieder alles.“ Ihre Tochter habe zwei Handys zu Hause gelassen, in eines habe sie eine Wertkarte gegeben.

Die Richterin fragte die Angeklagte, ob sie gewusst habe, dass ihre Tochter mit dem Kind in der Schweiz teilweise im Auto geschlafen habe: „Ich habe mir solche Sorgen gemacht“, meinte sie, aber ihre Tochter habe gesagt, ihr gehe es gut. „Ich tät mich nicht mehr wissentlich strafbar machen“, beteuerte die Frau. Der Prozess wurde vertagt. Unter anderem soll ein Kriminalbeamter zum Thema Telefon-Verbindungsdaten befragt werden.