Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

Bedingte Haft für zwei Staatsverweigerer

Eine 59-jährige Pensionistin und ihr 61-jähriger Lebensgefährte sind am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt zu 14 beziehungsweise zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie unterstützten mit dem Global Common Law Court eine staatsfeindliche Verbindung.

Beide Angeklagten legten ein Geständnis ab. Die Geschworenen sprachen sie mit acht zu null Stimmen schuldig. Die Frau wurde zu 14 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von insgesamt 2.880 Euro verurteilt, der Mann zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 960 Euro. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

„Fantasiegericht“ in Form eines Internetportals

Von Anfang bis Mitte 2017 habe sich die 59-jährige Erstangeklagte laut Staatsanwaltschaft „sehr stark“ an die Vereinigung Global Common Law Court angenähert, bei der es sich um ein „Fantasiegericht“ handelt, das herkömmliche Gerichte für nicht gültig hält und nahelegt, dass man sich selber eine Rechtsordnung bilden solle. Letztlich habe sich die Burgenländerin zwar wieder von der Vereinigung distanziert, bis dahin habe sie aber sogenannte Lebendmeldungen unterschrieben und an Vorträgen und Veranstaltungen teilgenommen.

Außerdem habe sie an die Bank Burgenland, einen Versicherungsmakler und einen Immobilienmakler Schreiben geschickt, in denen sie eigene Geschäftsbedingungen und Gebührenordnungen kreiert habe. In mehreren Erinnerungsschreiben habe sie mit Schadenersatzforderungen und Eintragungen in Schuldenregister bei Nichteinhaltung gedroht.

Verurteilung auch wegen Erpressung

Der 61-Jährige hat laut Anklage gemeinsam mit der Pensionistin ebenfalls an mehreren Veranstaltungen teilgenommen und in einem Fall auch ein derartiges Schreiben verschickt. Beide wurden deshalb sowohl wegen des Vergehens der staatsfeindlichen Verbindung als auch wegen des Vergehens der Erpressung verurteilt.

Angeklagte „vollinhaltlich geständig“

Beide zeigten sich laut ihrem Verteidiger „vollinhaltlich geständig“. Sie hätten im Vorfeld ihrer Annäherung an die Vereinigung Zivilprozesse verloren und „es war nicht klar für die Angeklagten, dass das die Wahrheit sein soll“. Ihr Vertrauen in das österreichische Rechtssystem sei dadurch erschüttert worden. Daraufhin habe ein Vertreter des Global Common Law Court mit der Frau Kontakt aufgenommen. Diese habe nicht bewusst gehandelt, sondern sei dem Vertreter, der „sektenmäßig gepredigt“ habe, „naiv nachgelaufen“, sagte der Verteidiger.

„Schäme mich sehr“

Die 59-jährige Erstangeklagte bekannte sich bei ihrer Befragung vor Gericht schuldig. „Ich bin schuldig, weil ich alles nicht geprüft habe, weil ich das geglaubt habe“, sagte sie. Die Schreiben an die Bank und die Makler habe sie unterschrieben, verfasst habe sie ein Vertreter der Vereinigung. „Dafür schäme ich mich sehr, das tut mir leid. Wenn ich das jetzt so höre, ist das keine korrekte Sache“, betonte sie. Später habe sie erkannt, dass es sich bei der Vereinigung nur um ein Geschäftsmodell handle.