Gericht

Ehepaar wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein 49-Jähriger und seine 48-jährige Frau sind am Montag in Eisenstadt wegen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Sie sollen zu Hause im Mittelburgenland in einer Vitrine Gegenstände mit Bezug zum Nationalsozialismus aufbewahrt haben. Die beiden wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Ein Geschworenensenat sprach beide schuldig. Der Mann wurde zu 2.880 Euro Geldstrafe und 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, die Frau zu 15 Monaten bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Hitler-Häferl und Wehrmachts-Figuren

Der Mann und die Frau sollen ein Häferl mit Hitler-Porträt und Wehrmachts-Figuren mit SS-Runen aufbewahrt haben. Dem 49-Jährigen warf die Anklage außerdem vor, auf seinem Facebook-Account Videos und Bilder mit NS-Symbolik veröffentlicht zu haben. Darunter habe sich etwa eine „schwarze Sonne“ befunden, eine Art Ersatzsymbol für das Hitlerkreuz, erläuterte der Staatsanwalt.

Die beiden in Deutschland geborenen Angeklagten, die bereits 2017 einschlägig vor Gericht gestanden waren, bekannten sich nicht schuldig. Die 48-Jährige habe die Sachen nicht aufgestellt, „es waren Gegenstände ihres Mannes“, betonte der Verteidiger des Paares. Weiters seien die Figuren und die Häferl bei einer früheren Hausdurchsuchung unbeanstandet geblieben, sah er auch beim Ehemann kein strafrechtlich relevantes Handeln. Was den zweiten Anklagepunkt beim 49-Jährigen betreffe, so habe nicht dieser selbst, sondern ein Bekannter das beanstandete Video hochgeladen.

Eindeutiges Ergebnis

Die Geschworenen bejahten bei beiden Angeklagten die Hauptfrage, ob eine Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vorliege, mit 8:0 Ja-Stimmen. Beim 49-Jährigen sah man den Tatbestand auch betreffend Facebook-Einträgen mit 8:0 erfüllt. Allerdings wurden hier zwei von vier Punkten, darunter der Vorwurf mit der „schwarzen Sonne“, gestrichen. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.