Grenze, Sopron
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Coronavirus

Grenzschließung: Ausnahmen für Pendler

Wie angekündigt wird es nach der Grenzschließung am Dienstag durch Ungarn Ausnahmen geben. Die ungarische Regierung hat am Sonntag diese Ausnahmen für Pendler und Transit präzisiert. Im Prinzip kehrt man zu der Regelung vom Frühjahr zurück.

Die Grenzschließung begründete Ungarn mit den sprunghaft angestiegenen Covid-19-Erkrankungen. Am Sonntag wurden 292 Neuinfektionen gemeldet, das ist der höchste Wert in Ungarn seit Beginn der Pandemie im März.

Prinzipiell macht Ungarn mit dem 1. September alle Grenzen dicht. Nicht ungarische Staatsbürger dürfen die Grenze nicht passieren. Ungarische Staatsbürger müssen sich nach der Rückkehr aus dem Ausland in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben, oder zwei negative Tests, die in einem Abstand von mindestens 48 Stunden in Ungarn gemacht wurden, vorweisen.

Regelung gilt vorerst bis 1. Oktober

Ausnahmen gibt es für Berufspendler, allerdings nur für jene, die maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt leben und maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt arbeiten. Sie dürfen ohne Tests für jeweils 24 Stunden über die Grenze. Eine weitere Voraussetzung ist – wie auch im Frühjahr – eine Bestätigung des Arbeitgebers. Ausnahmen gibt es auch für den Transitverkehr. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 1. Oktober.