Wie der „Kurier“ sowie die „Kronen Zeitung“ in ihren Samstag-Ausgaben berichteten, wird als Folge der Eintrag wegen Wiederbetätigung im Verwaltungsstrafregister des jeweiligen Betroffenen gelöscht. Als Begründung des LVwG gilt, dass die gegen die Schüler erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend konkretisiert worden seien, sondern zu allgemein formuliert worden wären.
Rechtsanwalt Andreas Schweitzer, der die Beschwerde eingebracht hatte, sah im Gespräch mit dem „Kurier“ eine „typisch österreichische Erledigung“ eines Falles mit langer Vorgeschichte. Das 1967 erschienene Buch „Die Welle“ beschreibt ein Experiment an einer Highschool, das den Aufstieg totalitaristischer Ideologie nachstellt und aus dem Ruder läuft. Inspiriert von der Verfilmung, schlüpften einige der burgenländischen Schüler in die Rolle von SS-Soldaten, die andere, die die Rolle von Juden einnahmen, beschimpften und einsperrten. Mitschüler der fünf Jugendlichen hatten Lehrer auf die Vorkommnisse hingewiesen, die daraufhin Anzeige erstatteten.
Ermittlungen wegen Wiederbetätigung eingestellt
Die eingeleiteten Ermittlungen des Verfassungsschutzes wegen NS-Wiederbetätigung wurden eingestellt, woraufhin die Bezirkshauptmannschaft über die Jugendlichen eine Strafe von 218 Euro verhängte. Im April 2019 hieß es seitens der Behörde zur APA, dass die entsprechenden Geldstrafen nicht mehr aktuell seien.