Reisepass und Flugticket
Pressefoto Scharinger / Johanna Schlosser
Pressefoto Scharinger / Johanna Schlosser
Tourismus

Urlaub in Zeiten der Pandemie

Seit Dienstag kann man innerhalb der EU uneingeschränkt reisen. Für 31 Länder wurden die Einschränkungen aufgehoben – das heißt man muss bei der Rückkehr aus dem Urlaub nicht mehr in Quarantäne und keinen Coronatest mehr machen.

Von uneingeschränktem Reisen kann man aber trotzdem nicht sprechen: Fast alle Länder sind mit einem hohen Sicherheitsrisiko eingestuft und das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Seit Mitternacht sind die Grenzen zu 31 europäischen Länder wieder offen. Obwohl die Reisefreiheit seit Dienstag wiederhergestellt ist, rät die Bundesregierung dazu, den Urlaub in Österreich zu verbringen.

Studiogespräch mit Martin Sugetich (Arbeiterkammer)

Ein Blick auf die Website des Außenministeriums zeigt, dass die meisten Länder mit der Sicherheitsstufe vier ausgeschildert, was ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet – darunter Slowenien, Kroatien oder Griechenland. Man muss bei einer Rückkehr zwar nicht mehr in Quarantäne – arbeitsrechtlich sind aber einige Dinge zu beachten.

Mögliche Folgen bei Erkrankung im Ausland

Fährt man in eines dieser Länder, dann kann das Folgen für den Job haben. „Das beginnt damit, dass wenn ich zurückkehre und nicht arbeiten kann, dass dann die Entgeltfortzahlung nicht zu begleichen ist“, sagt Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer. Zwar muss man dem Arbeitgeber nicht mitteilen, wo man den Urlaub verbringen wird – er kann aber auf mögliche Konsequenzen hinweisen. „Diese könnten bis zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen“, so Tomanek. Für Schweden, Großbritannien, Spanien und Portugal herrscht weiterhin eine Reisewarnung.