Grundsätzlich ist bei Stornierungen zwischen Pauschal- und Individualreisen zu unterscheiden. Bei Pauschalreisen gibt es eine gesetzliche Grundlage. Wenn eine Reise erheblich beeinträchtigt wäre, beispielsweise weil man im Urlaubsland einer Gefahr ausgesetzt ist, hat man ein kostenloses Rücktrittsrecht. Ob eine Reise aber erheblich beeinträchtigt ist, kann erst kurz vor dem Reiseantritt beurteilt werden, erklärte Christian Koisser, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Burgenland.
Richtigen Zeitpunkt selbst abwägen
„In den meisten Fällen ist es ja so, dass die Kosten, die die Stornierung einer Reise mit sich bringt, zum Abreisezeitpunkt wesentlich höher sind, als einige Zeit davor. Das heißt, ich habe noch Zeit bis zum Abreisezeitpunkt, wenn ich jetzt storniere, ist es billiger als dann, aber dann besteht wieder die Chance, dass ich gar nichts zahlen muss“, so Koisser.
Storno bei Individualreise
Hat man Flug und Hotel separat gebucht, ist die Rechtslage etwas anders. Werden Flüge abgesagt, hat man Anspruch auf eine Rückzahlung, so Koisser. Wenn die Fluglinie fliegt, ist die Situation anders. „Wenn dann tatsächlich geflogen wird, und ich will nicht mitfliegen, weil es für mich unangenehm ist oder gar nicht zumutbar, dann ist das zumindest ein Streitfall. Die Fluglinie kann dann auch behaupten: Lieber Reisender, wenn du jetzt ein Problem hast, ist das schade, aber wir bieten unsere Leistung an. Wir führen den Flug durch, du könntest natürlich mitfliegen“, so Koisser. Hier könne man argumentieren, dass der Antritt der Reise unzumutbar, oder gefährlich sei. Das sei allerdings je nach Einzelfall zu beurteilen.
Storno bei Hochzeiten
Auch Hochzeiten stehen derzeit in der Warteschleife. Geheiratet werden darf derzeit mit maximal zehn Hochzeitsgästen – burgenländische Hochzeitspaare, die traditionell mit 100 Gästen oder mehr feiern, müssten somit auf einen Großteil der Familie und Freunde verzichten. Unzählige Heiratswillige haben deshalb ihre Feiern bereits abgesagt, oder verschoben.
Neben dem Problem, dass einige Locations für nächstes Jahr bereits ausgebucht sind, müssen die Paare viel umorganisieren: meist wurden schon Einladungen verschickt und bezahlt, das Hochzeitskleid ist ausgesucht, Torte und Blumenschmuck sind bestellt – inwiefern das alles wieder abbestellt, oder auf kommendes Jahr verlegt werden kann ist fraglich. Der Rat von AK-Konsumentenschützer Koisser in Punkto Hochzeitsabsagen ist, dass man eventuell nicht zu lange zuwartet, sondern rechtzeitig absagt und eventuell noch einen neuen Termin mit allen Beteiligten ausmachen kann.