Das Landhaus in Eisenstadt
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Chronik

Land Burgenland fährt Betrieb wieder hoch

In der burgenländischen Landesregierung und damit auch in den Bezirkshauptmannschaften wird es ab 15. Mai wieder einen uneingeschränkten Dienstbetrieb geben. Damit ist auch der persönliche Parteienverkehr wieder möglich – allerdings unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Eingangskontrollen, Fiebermessungen und regelmäßiges Desinfizieren von Räumen, Tischen und Türschnallen – mit diesen Sicherheitsmaßnahmen nimmt die burgenländische Landesregierung ab 15. Mai wieder einen annähernd normalen Betrieb auf, sagte Landesamtsdirektor Ronald Reiter. Persönlicher Parteienverkehr ist dann wieder möglich – allerdings wird eine telefonische Anmeldung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Weiterhin telefonische und online Beratung im Fokus

Wo die Möglichkeit besteht, sollten Amtswege aber weiterhin online oder telefonisch erledigt werden, so Reiter. „Alles was formularbasiert abgewickelt werden kann, also zum Beispiel bei Familienförderungen, wo es Formulare dazu gibt, da kann man sicher viel telefonisch abklären und in weiterer Folge mit den Informationen, die man telefonisch bekommen hat, das Formular ausfüllen. Aber es gibt verschiedene Situationen, wo vereinzelte Bürger keinen ausreichenden Internetzugang haben, oder wo sie persönlich Unterlagen bringen müssen – wenn man zum Beispiel einen Reisepass abholen muss, den muss man auch physisch entgegennehmen“, erklärte Reiter.

Mund-Nasen-Schutz Pflicht für Besucher

Beim persönlichen Parteienverkehr ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Für Besucher des Hauses gilt grundsätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es sei denn, es gibt andere Schutzvorkehrungen, die aushelfen können. Wir haben hier zum Beispiel Plexiglas-Vorrichtungen beim Parteienverkehr. Wenn solche Schutzmaßnahmen vorhanden sind, kann auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden“, so Reiter.

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Der Coronavirus-Krisenstab des Landes bleibt aufrecht, ebenso die Stäbe in den Bezirkshauptmannschaften.