Spaziergänger am  Neusiedler Sees
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Coronavirus

Betretungsverbot für Seebäder wird aufgehoben

Das umstrittene Betretungsverbot für die burgenländischen Seebäder wird nach zweiwöchiger Gültigkeit aufgehoben. Ab dem 1. Mai ist ein uneingeschränktes Betreten von Seebädern vorerst wieder möglich.

Er verlasse sich auf das Verantwortungsbewusstsein der Besucher und hoffe, dass diese das von der Bundesregierung vorgegebene „Social Distancing“ auch einhalten würden, sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).

Verordnung läuft ersatzlos aus

Die Verordnung vom 16. April, aufgrund derer derzeit nur diejenigen Zugang zu den Seebädern haben, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, läuft ersatzlos aus. Wegen der sinkenden Infektionszahlen wird es vorerst keine neue Verordnung geben. Damit folge das Burgenland seiner Strategie der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen, so Doskozil. Man sei sich aber bewusst, dass die Coronavirus-Pandemie noch nicht vorbei sei. Bei Bedarf könne es sein, dass man den Zugang wieder reglementieren müsse.

Offizieller Badebetrieb erst ab 29. Mai

Was das Auslaufen dieser Verordnung für das Schwimmen im See und die Bootsvermieter rund um den Neusiedler See bedeutet ist bis dato nicht klar. Laut dem Gesundheitsministerium dürfen Schwimmbäder nämlich erst ab dem 29. Mai wieder öffnen. Ob ein Seebad nun ein Schwimmbad ist – diese Frage wird in einer entsprechenden Bundesverordnung geregelt. Der genaue Inhalt dieser Verordnung ist derzeit aber noch nicht bekannt. Laut Auskunft des Landes dürfen Seebäder ihre Tore nur zu Erholungszwecken – also zum Spazieren gehen – geöffnet haben. Ein offizieller Badebetrieb soll dann erst ab dem 29. Mai erlaubt sein.

Politischer Aufreger

Die Seebäderverordnung hatte für heftige politische Diskussionen gesorgt. Die FPÖ Burgenland etwa schrieb sogar einen offenen Brief an die – wie sie es nannte – „Opfer der Neusiedler See-Sperre“ und sprach sich noch am Dienstag gegen eine Verlängerung aus. Auch ÖVP und Grüne übten Kritik. Die juristische Zulässigkeit der Verordnung war ebenso umstritten.