Peter Sonnberger vor dem gesperrten kleinen Grenzübergang
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Coronavirus

Mühsamer Alltag für „Grenzlandösterreicher“

Rund 8.000 Österreicher haben einen Wohnsitz in Ungarn. Viele leben in Dörfern nahe der burgenländischen Grenze. Wegen der Coronavirus-Krise sind für sie derzeit kleine Besorgungen, Behördenwege und Arztbesuche in Österreich nicht einfach.

Wer nach Österreich einreisen will, braucht ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass man gesund ist – inklusive Coronavirus-Test. Sonst muss er 14 Tage Quarantäne in Kauf nehmen. Das gilt auch für Österreicherinnen und Österreicher, die in Ungarn nahe der Grenze zum Burgenland wohnen. Der 64-jährige Peter Sonnberger aus Niederösterreich genießt den Lebensabend in Pinkamindszent. Das ist ein Dorf ganz in der Nähe von Moschendorf (Bezirk Güssing).

Peter Sonnberger in seinem Garten in Ungarn
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Peter Sonnberger (r.) kann derzeit nicht einfach ins Burgenland spazieren

Starke Einschränkungen im täglichen Leben

Was ihn und viele andere „Grenzlandösterreicher“ jetzt störe, seien die starken Einschränkungen an der Grenze, die die Österreicher daran hinderten, wie gewohnt ins Burgenland hinüber ins Dorf zum Postamt, zum Bäcker und in die Apotheke zu gehen. „Das ist in unseren Augen ein Zustand, der so bald wie möglich repariert werden sollte“, so Sonnberger.

Grenzstein
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Das Coronavirus erschwert das Leben an der Grenze

Bestätigung für Arztbesuch notwendig

Er sei in Österreich sozialversichert und müsse in Österreich zum Arzt und in die Apotheke, erzählte der 64-Jährige. Für einen Arztbesuch darf er einreisen, wenn er eine Bestätigung vorweisen kann, dass der Besuch dringend notwendig ist. Das sei eine umständliche und bürokratische Prozedur, kritisierte Sonnberger.

Ausnahmeregelung festgelegt

Er sehe die Politik gefordert und wünscht sich humanitäre Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel einen Passierschein, mit dem man als Österreicher einen Tag nach Österreich einreisen dürfe, so Sonnberger. Vor einigen Tagen wurde eine Ausnahmeregelung für die Einreise festgelegt. Bei besonderen familiären Gründen kann eine Eigenerklärung das ärztliche Attest ersetzen.