Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten jetzt einmal mit dem Dienstnehmer Konakt aufnehmen und fragen, welche Maßnahmen in der nächsten Zeit geplant seien, sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich. Da gebe es unterschiedliche Szenarien wie Dienstfreistellungen, Urlaubsverbrauch und Zeitausgleichsverbrauch. Die Regierung habe auch ein Maßnahmenpaket mit Kurzarbeit und Sonderbetreuungszeit für betreuungspflichtige Eltern geschnürt.
Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich, AK Burgenland
Viele Fragen entstehen durch die neue Situation – von Kurzarbeit bis Homeoffice. Einige beantwortet der Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich von der Arbeiterkammer Burgenland.
Kündigungsschutz während Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit ändere sich nichts an den Fälligkeitsterminen für die Auszahlung des Entgelts. Es sei so, dass der Dienstgeber weiterhin diese Kurzarbeitsunterstützung auszahlen müsse und er bekomme es dann vom AMS refundiert. Während der Laufzeit der Kurzarbeit ist laut Suketich keine Kündigung möglich und es gibt bis einen Monat danach einen Kündigungsschutz. Die Bundesregierung kündigte am Mittwoch ein Hilfspaket in der Höhe von 38 Milliarden Euro an, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern – mehr dazu in News.
ÖGB und Arbeiterkammer haben wegen des Coronavirus eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Die Hotline ist unter 0800 22 12 00 80 erreichbar.