Beraterin am Telefon bei „Rat auf Draht“
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Coronavirus

ÖGB-AK-Hotline für Arbeitnehmer

ÖGB und Arbeiterkammer haben wegen des Coronavirus eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Die Hotline ist unter 0800 22 12 00 80 seit Montag 9.00 Uhr in Betrieb.

Die ÖGB-AK-Hotline beantwortet von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr alle aktuellen Fragen, die sich derzeit für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Coronavirus-Situation stellen. Online werden Fragen auf der Webpage Job und Coronavirus beantwortet.

Keine persönlichen Beratungen mehr

Der ÖGB Burgenland stellte seine persönliche Beratung bereits am Freitag eingestellt. Fragen von Mitgliedern werden aber uneingeschränkt telefonisch oder schriftlich beantwortet. Auch bei der AK Burgenland sind alle persönlichen Beratungen vorerst ausgesetzt, Veranstaltungen werden bis Ostern abgesagt und auch die AK-Büchereien bleiben geschlossen. Beratung gibt es aber auch weiterhin per Telefon oder E-Mail.

Appell für Kurzarbeit

Bei den Gewerkschaften arbeite man aber auch auf Hochtouren am Thema „Kurzarbeit“, so der ÖGB. Es gebe immer mehr Anfragen von Betriebsräten und Gewerkschaftsmitgliedern. „Es geht hier um Schicksale und Existenzen. Mit diesem Kurzarbeits-Paket wollen wir einen Rettungsschirm über die Beschäftigten spannen. Ich appelliere an die burgenländischen Unternehmen, auf dieses Kurzarbeitsprogramm zurückzugreifen und alle vorschnellen Kündigungen zurückzunehmen“, forderte ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.

Anders als 2008 ist diesmal sogar die Nullarbeit möglich. Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt, das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen abhängig von ihrem Lohn oder Gehalt, 80 bis 90 Prozent davon ausbezahlt bekommen, während sie in Kurzarbeit sind. Rotpuller abschließend: „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen auch in dieser Ausnahmesituation ihre Miete bezahlen und andere Lebenskosten bestreiten können.“

IV: Produktion aufrechterhalten

Die Industriellenvereinigung Burgenland (IV) unterstütze die Empfehlungen der Bundesregierung, dass möglichst viele Berufstätige ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen sollen, so eine Aussendung der IV am Montag. Die Industrie im Burgenland setze das auch durchgehend um.

„Allerdings ist dies in vielen Bereichen der industriellen und gewerblichen Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette beziehungsweise der strategischen Lieferketten unverzichtbar sind, nicht möglich und es kann deshalb hier zu keinen Werkschließungen oder Produktionsstopps kommen“, so IV-Burgenland-Präsident Manfred Gerger. Er stellte klar, dass „trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen den Mitarbeitern dieser Bereiche der produzierenden Unternehmen der Weg in die Arbeit erlaubt ist. Hier herrscht Arbeitspflicht“.