Kirchenfenster mit der Kreuzigungsszene
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Religion

Karfreitagsregelung: Kirchen klagen

Der Streit um den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag geht in die nächste Runde. Die betroffenen Glaubensgemeinschaften – also evangelische und altkatholische Kirche – haben die aktuell geltende Regelung beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Viele Jahre hatten Mitglieder der evangelischen und der altkatholischen Kirche am Karfreitag frei – bis Anfang des heurigen Jahres der Europäische Gerichtshof diese Regelung als gleichheitswidrig aufhob. Die Begründung war, dass ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag nicht nur einzelnen Religionsgruppen zustehen darf. Die türkis-blaue Regierung wollte deshalb einen halben Feiertag für alle installieren. Ab 14.00 Uhr sollte am Karfreitag nicht mehr gearbeitet werden. Dieser Vorschlag war dann rasch wieder vom Tisch und eine neue – bis heute gültige Variante – wurde gesetzlich verankert.

Koch: Streichung eines Minderheitenrechts

Die aktuell geltende Regelung sieht vor, dass wer am Karfreitag frei haben will, sich einen „persönlichen Feiertag“ nehmen muss und damit auch einen Urlaubstag verbraucht. Die betroffenen Kirchen sind nicht einverstanden und fechten die Regelung beim Verfassungsgerichtshof an. Es sei richtig, dass diese Regelung hinterfragt werde, sagte der Superintendent der evangelischen Kirche Burgenland, Manfred Koch. Denn für die Evangelischen sei die Umwandlung des Feiertags in einen Urlaubstag die Streichung eines Rechtes, eines Minderheitenrechtes, gewesen. Mit der Anfechtung will die evangelische Kirche erreichen, dass der Karfreitag zum Feiertag für alle – unabhängig von der Glaubensrichtung – wird.