Eigentlich müssen schulbezogene Veranstaltungen im jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss oder Schulforum beschlossen werden. Sind wie in diesem Fall mehrere Standorte in einem Bundesland betroffen, kann dies aber auch die jeweilige Bildungsdirektion für alle tun. Damit können Schülerinnen und Schüler automatisch im Rahmen des Unterrichts freiwillig und mit Anmeldung an der Veranstaltung teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings die Beaufsichtigung durch Lehrer.
Nur in drei Bundesländern
Nachdem die Bildungsdirektion Wien sich am Dienstag dazu entschlossen hatte, den „Earth Strike“ als schulbezogene Veranstaltung zu behandeln, zogen Burgenland und Vorarlberg nach. In allen anderen Bundesländern legt die Schulverwaltung die jeweilige Entscheidung in die Hände der Schulen.