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Pension: Abschlagsfrei nach 45 Arbeitsjahren

In der Nationalratssitzung am vergangenen Donnerstag wurde eine Änderung des Pensionsrechts beschlossen. Ab dem 1. Jänner 2020 können Männer mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen.

Die Änderung des Pensionsrechts kann als Comeback der Hacklerregelung verstanden werden. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann künftig abschlagsfrei bereits mit 62 statt altersbedingt mit 65 in Pension gehen. In Kraft tritt das Gesetz ab dem 1. Jänner 2020 und betrifft vorerst nur Männer. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen liegt bis zum Jahr 2024 bei 60 Jahren und damit ohnehin darunter.

„Alle die jetzt in den nächsten drei Monaten vor haben in Pension zu gehen und vor allem die 45 Arbeitsjahre vorweisen – das betrifft ausschließlich Männer – sollten noch einmal ihren Antrag überlegen und sich bei uns in der Arbeiterkammer informieren, ob es sinnvoll ist ihren Antrag erst ab 1.1.2020 zu stellen“, so Sozialrechtsexperte Christian Schmall von der Arbeiterkammer Burgenland.

Finanzielle Vorteile

Denn der Wegfall der Pensionsabschläge ab dem kommenden Jahr wirkt sich finanziell sehr positiv aus, erklärte der Experte. „Das heißt, auf Lebenszeit monatlich eine höhere Pension zu bekommen. Auf alle Fälle kann man sagen, dass sie 12,6 Prozent mehr bekommen auf Lebenszeit, weil der Abschlag wegfällt“, so Schmall.

In absoluten Zahlen spricht die Arbeiterkammer von einer monatlich um rund 360 Euro brutto höheren Pension bei Pensionsantritt ab dem 1. Jänner 2020.