Herta Emmer führt Liste Jetzt im Burgenland in den Nationalratswahlkampf als Spitzenkandidatin
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Politik

JETZT eröffnet Wahlkampf

Bei der Nationalratswahl 2017 war die Liste Pilz die große Überraschung: Mit 4,4 Prozent der Stimmen zog sie ins Parlament ein. Unter dem Namen „JETZT – Liste Pilz“ soll das am 29. September erneut gelingen. Herta Emmer, Bundesgeschäftsführerin und burgenländische Spitzenkandidatin, eröffnete am Montag den Wahlkampf.

2017 erreichte JETZT im Burgenland 2,8 Prozent – das schlechteste Ergebnis unter allen Bundesländern. Bei der kommenden Nationalratswahl will die Liste jedenfalls stärker werden. Überzeugen will man mit den Themen Abwanderung, Wohnen und Verkehr.

Spitzenkandidatin Herta Emmer kritisierte beim Wahlkampfauftakt am Montag etwa den Ausbau der Burgenlandschnellstraße S31 und forderte stattdessen mehr öffentliche Verkehrsmittel: „Wir bauen und verbreitern eine Straße ohne Not mit Unmengen an Geldeinsatz. Gleichzeitig haben wir keine Lösung für die Mobilität im Burgenland“.

Herta Emmer führt Liste Jetzt im Burgenland in den Nationalratswahlkampf als Spitzenkandidatin
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Herta Emmer und Maria Mauk

Kritik an Pflegeservice Burgenland

Auf Platz zwei der Landesliste kandidiert Maria Mauk. Die Trausdorferin ist beruflich in der Betreuung von behinderten Menschen tätig. Mauk kritisierte das neu gegründete Pflegeservice Burgenland, bei dem sich Angehörige von Pflegebedürftigen anstellen lassen können. Eltern von behinderten Kindern hätten sich bei ihr gemeldet, weil das Pflegeservice sich nur für ältere pflegebedürftige Menschen einsetzen würde. Es sei nicht vorgesehen, dass Eltern, die ihre Kinder pflegen, hier auch angestellt werden können.

Emmer widmet sich auch dem Thema Korruption. Sie stellte am Montag einen Zusammenhang zwischen den aktuellen Problemen bei Güssinger Mineralwasser und der Ibiza-Affäre her. Sie befürchtet, dass heimische Wasserquellen ins Ausland verkauft werden könnten.

Die Kritik am Pflegeservice wird aus dem Büro von Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) zurückgewiesen. „Ausschlaggebend für eine Anstellung ist das Verwandtschaftsverhältnis (bis zur zweiten Parentel – das bedeutet auch Kinder) und die Pflegeeinstufung (Pflegebedürftigkeit ab Stufe drei) – dies gilt auch für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung“, heißt es in einer Aussendung.