Gericht

BEWAG-Prozess: Fortsetzung im Oktober

Im Herbst beschäftigt das Verfahren rund um ein 2003 geplantes, aber nie umgesetztes Windparkprojekt erneut die Justiz: Die Berufungsverhandlung rund um den BEWAG-Prozess findet am 8. und am 18. Oktober in Eisenstadt statt.

Vor Gericht stehen Ex-BEWAG-Chef Hans Lukits sowie ein früherer Geschäftsführer einer BEWAG-Tochterfirma und ein ehemaliger Geschäftsführer einer damals in Ungarn tätigen Firma der einstigen Hochegger-Gruppe. Sie waren im Juni 2017 in erster Instanz wegen Untreue und Bestechung schuldig gesprochen und zu Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Fünf weitere Angeklagte wurden in dem Prozess freigesprochen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte heuer im Februar die Untreue-Schuldsprüche gekippt und Teile des Verfahrens an die erste Instanz zurück verwiesen. Das erstinstanzliche Gericht soll nun noch einmal prüfen, ob im Hinblick auf den Vorwurf der Bestechung von den Betroffenen pflichtwidrig gehandelt wurde. Lukits hatte sich gegen den Bestechungsvorwurf stets verwahrt: Er habe in 30 Jahren Vorstandstätigkeit niemals angeordnet oder auch nur geduldet, „auch nur einen Cent Schmiergeld zu bezahlen“, sagte er im Prozess, der 2017 stattfand.