Thomas Schindler, Johann Tschürtz, Alois Kögl und Erich Hahnenkamp präsentierten das neue Feuerwehrgesetz
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Politik

Neues Feuerwehrgesetz ab Jänner 2020

Ende April hat Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) das neue Landesfeuerwehrgesetz präsentiert, nun ist das dazugehörige Begutachtungsverfahren abgeschlossen. Eine Herausforderung bei der Erstellung des Gesetzes war die Datenschutzgrundverordnung, so die Verantwortlichen.

Mehr demokratische Strukturen, eine höhere Altersgrenze sowie eine klare Trennung zwischen den behördlichen Aufgaben und der Selbstverwaltung – diese Punkte sind unter anderem im neuen Feuerwehrgesetz enthalten – mehr dazu in Neues Feuerwehrgesetz präsentiert. Das Gesetz regelt unter anderem die Wahl der knapp 320 Ortsfeuerwehrkommandanten durch rund 17.000 Mitglieder. Auf Gemeindeebene sollen die Kommandanten erstmals 2021 gekürt werden.

Seit 2016 wurde am neuen Gesetz gearbeitet. Von Anfang an sei es laut Tschürtz wichtig gewesen, die Feuerwehrfrauen und -männer in den Prozess miteinzubinden. Die 17.000 Feuerwehrmitglieder seien dazu befragt worden.

Präsentation des neuen Feuerwehrgesetzes
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Erich Hahnenkamp, Johann Tschürtz, Alois Kögl und Thomas Schindler (v.l.)

Trennung zwischen Selbstverwaltung und behördlichen Agenden

Erstmals sehe das Feuerwehrgesetz eine klare Trennung zwischen Selbstverwaltung und den behördlichen Agenden vor. Diese werden künftig von einem Landesfeuerwehrdirektor übernommen, stellte Tschürtz fest. Künftig sollen die Gemeinden die Finanzgebarung der Feuerwehren überprüfen können.

Hinsichtlich der Verwendung der Mittel könne bis 5.000 Euro der Ortsfeuerwehrkommandant und bis 10.000 das Ortsfeuerwehrkommando entscheiden. Bei höheren Beträgen müsse sich eine Mitgliederversammlung damit befassen. Auch Feuerwehrhäuser und die Landessicherheitszentrale seien im Gesetz verankert, was im Ernstfall die Einrichtung von Blackout-Sicherheitsinseln ermögliche, so Tschürtz.

Weniger Daten

Bei der Entstehung des Gesetzes waren der Jurist Thomas Schindler von Seiten der Feuerwehr und Erich Hahnenkamp vom Hauptreferat Sicherheit in der Landesverwaltung mitverantwortlich. Eine Herausforderung sei die Datenschutzgrundverordnung gewesen. Es habe der Grundsatz der Datenminimierung gegolten, erklärt Schindler vom Landesfeuerwehrkommando. „Wir haben kritisch hinterfragt, was wir an Daten haben, ob wir eine gesetzliche Grundlage dafür sehen oder nicht sehen. Manche Fragen haben wir mit ‚Ja‘ beantwortet, und manche mit ‚Nein‘“, so Schindler.

Informationen, wie etwa die Religionszugehörigkeit und die Blutgruppe, seien aus den Datensätzen entfernt worden, ergänzt Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl. Das neue Gesetz soll Mitte Oktober im Landtag beschlossen werden, in Kraft treten soll es dann am 1. Jänner 2020.