Der Vergleich wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Energie Burgenland AG geschlossen, es handelt sich laut dem Unternehmen um einen Generalvergleich. Dieser orientiere sich an der Auflösungsvereinbarung vom 8. November 2010, also vor der fristlosen Entlassung im Frühjahr 2011. Über den Inhalt – und die Höhe der finanziellen Abgeltung – herrsche Stillschweigen, erklärt die Energie Burgenland der APA. Die BEWAG wurde 2012 mit der Begas zur Energie Burgenland fusioniert.
Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 2010
Hintergrund des Rechtsstreits war gewesen, dass es ab Herbst 2010 zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Aufsichtsrat der BEWAG und dem damaligen Vorstandsduo Josef Münzenrieder und Hans Lukits gekommen war. Die Verträge mit beiden Chefs wurden gelöst, rund ein halbes Jahr später wurde rückwirkend eine fristlose Entlassung ausgesprochen. Münzenrieder strengte ein Verfahren dagegen an, es ging u.a. um die Abfertigung.
Dieses Verfahren wurde unterbrochen, da von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die beiden Ex-Vorstände wegen u.a. Untreue Anklage erhoben wurde. Münzenrieder wurde 2017 freigesprochen, im Februar wurde dies nach einem Spruch des OGH auch rechtskräftig. Münzenrieder bemühte sich um eine Rücknahme der Entlassung und um seine Ansprüche, darunter die Abfertigung.
ÖVP fordert Offenlegung
Die ÖVP kritisierte am Donnerstag das über den Vergleich vereinbarte Stillschweigen. Eine Einigung, die die Burgenländer zahlen, müsse offengelegt werden, so Landesgeschäftsführer Christoph Wolf. Wenn man sich die Vereinbarungen der letzten eineinhalb Jahre ansehe, sei Stillschweigen zur Gewohnheit der rot-blauen Landesregierung geworden.