Gericht

Prozess gegen mutmaßlichen Gewalttäter

In Eisenstadt ging es am Mittwoch bei einem Prozess um körperliche Gewalt in einer Beziehung. Angeklagt war ein 27-jähriger Mann. Er soll vergangenen Jänner in Marz (Bezirk Mattersburg) seine Lebensgefährtin attackiert und verletzt haben.

Laut Anklage soll der Burgenländer Ende Jänner versucht haben, seine Lebensgefährtin in ihrem Haus in Marz mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser absichtlich schwer zu verletzen. Die 30-jährige Frau erlitt dabei Schnittwunden im Handbereich. Ein gemeinsamer Bekannter konnte einen weiteren Messerangriff gegen die Frau abwehren. Der Mann flüchtete, wurde aber kurz darauf gefasst.

Zuvor soll es zu einem Streit und daraufhin zu Handgreiflichkeiten zwischen dem Paar gekommen sein. „Sie hat mich gepackt und zweimal ins Gesicht geschlagen“, verteidigte sich der 27-jährige Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. „Dann habe ich einen Hocker genommen, damit sie aufhört zu schreien. Neben mir lag ein Messer. Damit wollte ich mich vor ihr schützen. Sie hat aber ins Messer gegriffen. Es war nicht meine Absicht sie schwer zu verletzen. Warum soll ich ihr was tun, wenn ich sie liebe“ erklärte der Angeklagte der vorsitzenden Richterin.

Angeklagter vor Gericht
ORF/Hofmann
Der Angeklagte vor Gericht

Schwer alkoholisiert

Der Beschuldigte, der zu dem Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert war, leidet seit seinem 18. Lebensjahr unter paranoider Schizophrenie, muss seither täglich Beruhigungsmittel einnehmen. Das Opfer schilderte, dass er seine Medikamente nie genommen habe. „Da kommt der Teufel raus aus ihm“, sagte sie. Seit dem Vorfall habe sie Albträume, leide unter Depressionen und Angstzuständen. Die Frau sprach davon, dass sie selbst sei Jahren in Drogentherapie sei.

Angeklagter vor Gericht
ORF/Hofmann
Der Angeklagte ist nicht geständig

Nicht geständig

Der 27-Jährige ist in Untersuchungshaft. Gegen ihn gab es bereits zuvor eine Wegweisung, dann dürfte sich das Paar aber versöhnt haben. Die Anklage bei dem Prozess lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung. Der Strafrahmen liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte ist nicht geständig.

14 Monate bedingt, Geldstrafe und zahlreiche Auflagen

Er wurde am Mittwochnachmittag zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Fünf Monate Untersuchungshaft werden ihm angerechnet. Zusätzlich muss der Mann 2.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 27-Jährige musste sich auch zur Einhaltung zahlreicher Auflagen verpflichten, darunter eine stationäre Therapie, monatliche Harnkontrollen und Blutspiegelmessungen und eine psychiatrische Therapie. Ihm wurde auch jeder weitere Kontakt zu der 31-Jährigen verboten. Der 27-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.