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Kultur

Textfunken 2020: Tatort Schreibtisch

Der ORF Burgenland Literaturwettbewerb Textfunken begibt sich 2020 auf die Spur frischer Kriminalliteratur. Vom subtilen Verbrechen, das vielleicht niemals stattgefunden hat, über rätselhafte Morde, bis hin zum knisternden Schauermärchen. Spionage, Mystery oder Detektivgeschichte – der Textfunkenjury ist kein Verbrechen zu heiß.

Eine Leiche im Weinkeller, eine blutige Spur im Schnee, ein verschollenes Testament. Wir suchen Spannung aus dem Burgenland. Kriminalgeschichten, verpackt in Kurztexten bis zu 20.000 Zeichen. Im Fokus der ermittelnden Jury: Literarische Fälle.

Teilnahmebedingungen:

Die Teilnehmenden können jedes Alter haben und müssen aus dem Burgenland stammen oder im Burgenland leben. Der Einsendung sollte eine kurze Biografie angefügt sein, sowie Telefonnummer und Postadresse. Einsendeschluss für „Textfunken 2020“ ist der 31. Oktober 2020.

Einsendungen an:

Marketing Burgenland: Betreff „Textfunken 2020“

Einsendungen bitte ausschließlich per Mail schicken

Die Texte werden einer Expertenjury anonymisiert vorgelegt. Die Jury trifft die Entscheidung über den Siegertext. Außerdem wählt sie sechs Texte für eine Shortlist aus, die auf der Website burgenland.orf.at und den von ORF Burgenland betriebenen Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram) veröffentlicht werden.

Teilnahmebedingungen im Detail:

Texte
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Der Siegertext wird heuer virtuell gekürt

Preise:

Der Siegertext wird Ende des Jahres 2020 bzw. im Jänner 2021 virtuell gekürt und von einer professionellen Stimme eingelesen und im Radio ausgestrahlt. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält dafür ein Autorenhonorar von 500 Euro. Zu gewinnen sind zudem Büchergutscheine der Fa. Knotzer in Mattersburg. Abgesehen vom Preis der Jury haben die Finalistinnen und Finalisten noch die Chance den Publikumspreis zu gewinnen. Dieser wird über eine Online-Abstimmung auf burgenland.orf.at ermittelt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Coronavirus-Situation im Herbst und die notwendigen organisatorischen Ein- und Beschränkungen wird es nicht möglich sein, einen „Funksalon“ zu veranstalten.