Wahlberechtigt sind alle Bürger, die mit dem Stichtag am 5. November die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer burgenländischen Gemeinde einen Wohnsitz haben. Etwas mehr als 232.000 Wahlberechtigte haben laut Wahlbehörde ihren Hauptwohnsitz im Burgenland, fast 17.900 Personen sind über einen Nebenwohnsitz stimmberechtigt.
Vorgezogener Wahltag am 17. Jänner
Wer bei der Landtagswahl seine Stimme per Wahlkarte abgeben will, kann diese schon seit 5. November beantragen. Schriftlich möglich ist das noch bis 22. Jänner. Endtermin für die mündliche Beantragung ist am Freitag, dem 24. Jänner, um 12.00 Uhr. Ist eine persönliche Übergabe an eine bevollmächtigte Person möglich, kann die Wahlkarte auch noch bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beantragt werden. Briefwahlkarten müssen bis 24. Jänner um 14.00 Uhr auch schon wieder bei der Gemeinde eingelangt sein.
Sendungshinweis
„Radio Burgenland Aktuell“, 27.11.2019
Die Musterstimmzettel werden bis 15. Jänner verschickt. Der vorgezogene Wahltag ist am Freitag, dem 17. Jänner. Gemeinden müssen die Stimmabgabe zumindest in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr ermöglichen.