Uhudlerbauern wollen weiterkämpfen

Das jüngste Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat einige Uhudlerbauern ziemlich hart getroffen - sie müssen ihre illegal ausgepflanzten Weingärten roden. Dennoch wollen die Betroffenen weiter um ihren Uhudler kämpfen.

Auch ein Weingarten bei Heiligenbrunn muss bis 1. Oktober 2015 gerodet werden. Sein Besitzer hatte vor zwei Jahren Ripatella-Reben ausgepflanzt. Das sei ein klarer Verstoß gegen die EU-Agrarmarktordnung, stellte jetzt das Landesverwaltungsgericht fest - mehr dazu in Einige Uhudlerbauern müssen roden. Im Vorfeld haben sieben Weinbauern gegen den Rodungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Güssing berufen.

Für drei Winzer ging die Berufung positiv aus, diese würden nur für den Eigenverbrauch Traubensaft und Marmelade erzeugen - für vier Winzer trat wieder der Rodungsbefehl mit 1. Oktober in Kraft, aber die Bauern wollen weiter kämpfen und diese Entscheidung beeinspruchen, sagte Harald Kaiser, Obmann des Uhudlervereins.

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Neu ausgepflanzte Uhudlerreben müssen gerodet werden

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Bauern werden Beschwerde einlegen

„Die betroffenen Uhudlerbauern werden Beschwerde einlegen, beziehungsweise eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof“, so Josef Pfeiffer, Obmann-Stellvertreter des Uhudlervereins. Es schmerzt die Uhudlerbauern sehr, dass sie ihre geliebten Uhudlergärten jetzt roden müssen.

Johann Wolf, Uhudler-Winzer in Heiligenbrunn, sagte, dass er zwar gewusst habe, dass die Auspflanzung verboten sei, aber er habe nicht damit gerechnet, dass es so ein Problem werden würde. Jetzt hoffen die Uhudler-Winzer auf die Politik. „Vor der Wahl bekamen wir Zusagen, nach der Wahl scheint es jetzt sehr ruhig geworden zu sein“, meinte Pfeiffer.

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Der Uhudler ist wichtig für die Region

Sorgen um die Region

Die Entwicklung sei jedenfalls alarmierend. Vor fünf Jahren habe es in der Region noch neun Buschenschenken gegeben, mittlerweile seien es nur mehr drei, meinte Wolf. Er mache sich Sorgen um die Region, meinte er weiter. Ob die Rodungsbescheide letzten Endes tatsächlich vollstreckt werden, bleibt abzuwarten - die Betroffenen wollen ihren Uhudler keinesfalls kampflos aufgeben.