Scheinanmeldungen: Temmel verurteilt
Temmel hatte sich schuldig bekannt, im Jahr 2009 ungarische Schüler bei sich gemeldet zu haben, ohne dass sie jemals dort gewohnt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Temmel hat sich drei Tage Bedenkzeit erbeten. Eine mitangeklagte Gemeindebedienstete wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.
ORF
Fünf ungarische Schüler für zwei Tage angemeldet
Auch der Bürgermeister von Bildein hatte ungarischen Schülern den Schulbesuch im Burgenland ermöglichen und gleichzeitig zur Erhaltung eines Schulstandorts beitragen wollen. In Temmels Fall ging es um das Josefinum in Eberau.
Er meldete im Jahr 2009 fünf Schüler für zwei Tage bei sich zu Hause an und verteidigte sich am Dienstag vor Gericht damit, das ihm vom damaligen Eberauer Bürgermeister Walter Strobl mitgeteilt wurde, das sei schon in Ordnung - mehr dazu auch in Scheinanmeldungen: Walter Strobl schuldig gesprochen. Aus heutiger Sicht sei dieses Vertrauen in die Auskunft Strobls ein Fehler, sagte Temmel: „Mein großer Fehler war, es nicht zu hinterfragen.“
Temmel sieht keinen Grund für Konsequenzen
Sämtliche bisher angeklagten Bürgermeister wurden zu Geldstrafen, einige wenige auch zu bedingten Strafen verurteilt, blieben aber im Amt. Nur der frühere Agrarlandesrat Werner Falb-Meixner (ÖVP) sah sich zum Rücktritt als Landesrat gezwungen, nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigt hatte. Der Bildeiner Bürgermeister und Bundesrat Temmel sah am Dienstag nach dem Urteil keine Veranlassung für Konsequenzen: „Wir haben im guten Glauben gehandelt, wir wollten das Beste für unsere Region machen.“
Noch kein Ende der Prozesse in Sicht
Doch damit ist die Reihe der Prozesse wegen Scheinmeldungen von ungarischen Schülern noch nicht abgeschlossen. Einige Verfahren sind auf unbestimmte Zeit vertagt, die Entscheidung, ob auch der frühere Bürgermeister von Siegendorf und jetzige Landtagspräsident Gerhard Steier (SPÖ) und der Bürgermeister von Deutschkreutz Manfred Kölly (Liste Burgenland) angeklagt werden, ist noch offen.